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Was auf Reinsfeld/Aktuell 2020 zu lesen und sehen war

Frohe Festtage und Zuversicht für das Jahr 2021 wünscht allen Lesern und Leserinnen von Reinsfeld.de die Redaktion

Weihnachtsgrafik START4PUBLICITY - Hintergrundbild © depositphotos @ lighthouse

Corona-Update für Rheinland-Pfalz

Erstellt i.A. von Ortsbürgermeister Uwe Roßmann durch START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 12/2020. Klicken Sie in die Grafik zum download des gesamten Textes (4 Seiten) als PDF.

Land erlässt neue Quarantäne-Regeln für Corona-Infinzierte

Der Ministerrat hat in seiner letzten Sitzung eine neue Verordnung beschlossen, die die Absonderung von mit dem Coronavirus Infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen regelt. Sie tritt am 9. Dezember 2020 in Kraft und ist vorerst bis 15. Januar 2021 gültig. Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind sofort und ohne weitere Anordnung selbstständig in häusliche Quarantäne begeben. Das gilt auch für Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Ein Bescheid des Gesundheits­amtes, der eine Absonderung anordnet, ergeht nicht.

„Durch die in der Verordnung geregelten Maßnahmen können Ansteckungen besser verhindert und Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Sie ist damit eine wichtige Maßnahme zum gesundheitlichen Schutz und bedeutet zudem eine Entlastung für die Gesundheitsämter“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Übersicht Personengruppen

Die Verordnung zur Absonderung unterschiedet folgende Personengruppen:

  1. Krankheitsverdächtig ist eine Person, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, wie Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- und Geruchssinn, aufweist und bei der ein PCR-Test durchgeführt oder angeordnet wurde.
  2. Positiv getestete Person ist eine Person, die vom Gesundheitsamt oder einer anderen Stelle, die den Test durchführt, über ein positives Ergebnis eines durch­geführten PCR-Tests oder PoC-Antigentests informiert wurde.
  3. Hausstandsangehöriger ist jede Person, die mit einer positiv getesteten Person in einer Wohngemeinschaft zusammenlebt.
  4. Kontaktperson der Kategorie I ist jede Person, die nach den geltenden Kriterien des Robert Koch-Institutes vom zuständigen Gesundheitsamt als solche eingestuft wurde.
  5. Personen der Kategorie Schul- oder KiTa-Cluster sind Schülerinnen und Schüler, in einer Kindertageseinrichtung betreute Kinder, Lehrinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher, die vom zustän­digen Gesundheitsamt als solche eingestuft wurden.

Absonderungsort

Die Absonderung hat in der Regel in einer Wohnung zu erfolgen. Der abgesonderten Person ist es während der Zeit der Absonderung nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, zu empfangen und den Absonderungsort ohne ausdrücklicher Zustimmung des zuständigen Gesundheits­amtes zu verlassen.

Dauer der Absonderung

Die Dauer der häuslichen Absonderung endet im Regelfall frühestens nach zehn Tagen. Eine Ausnahme stellt die Absonderung von Personen der Kategorie Schul- und KiTa-Cluster dar. Um die Auswirkungen auf die Teilhabe am Präsenzunterricht oder der Betreuung möglichst gering zu halten, kann für diese Personengruppe ab dem fünften Tag die Absonderung mittels eines frühestens an diesem Tag vorgenommenen Tests mit negativem Ergebnis beendet werden.

(Quelle Text/Grafik Staatskanzlei RLP / corona.rlp.de / Foto Tumisu Pixabay / Erstellt i.A. von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 12/2020)

Pfarrbrief Nr. 10 vom 28. November bis 27.12.2020 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort koennen Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

Tradition zu Festtagen - Räucher- und Grillforellen des ASC Reinsfeld

Plakatgrafik ASC Reinsfeld. Erstellt i.A. von START4PUBLICITY 12/2020

Abwasserbeseitigung Ortsgemeinde Reinsfeld - Beitragserhebung 2021 für das neu erstellte Entsorgungssystem mit Verbindungssammler in Hermeskeil

Ab dem Jahre 2015 wurden im Entsorgungsbereich der Ortsgemeinde Reinsfeld zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt. Die wesentlichste Veränderung besteht darin, dass das Abwasser in der Kläranlage Reinsfeld nur noch vorgereinigt und dann über einen neu hergestellten Verbindungssammler der Kläranlage Hermeskeil zur endgültigen Reinigung zugeführt wird. Hierfür und für weitere in diesem Zusammenhang notwendige Baumaßnahmen wurden in den letzten Jahren durch die Verbandsgemeindewerke Hermeskeil rd. 4,2 Mio. Euro investiert. Die Entgeltsatzung Abwasser der Verbandsgemeinde Hermeskeil sieht vor, dass für die dem Ortsnetz nachgeschalteten Einrichtungen der Abwasserbeseitigung, unabhängig von den Investitionskosten, ein einheitlicher einmaliger Beitrag erhoben wird. Diese Regelung geht zurück auf eine Grundsatzentscheidung der Verbandsgemeinde Hermeskeil im Jahre 1987 bei der Umstellung des Entgeltsystems im Bereich der Abwasserbeseitigung. Gerade im Bereich der den Ortsnetzen nachgeschalteten Anlagen, insbesondere der zur Kläranlage führenden Verbindungssammler, ergeben sich aus den bestehenden Abwasserplanungen oder topografischen Gegebenheiten örtlich sehr abweichende Belastungen. Um hier eine unterschiedliche Behandlung der Grundstückseigentümer zu vermeiden, wurde ein von den Baukosten unabhängiger einheitlicher Beitragssatz festgelegt.

In allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hermeskeil wurde dieser einheitliche Beitrag inzwischen bei Durchführung der entsprechenden Baumaßnahmen erhoben. Nachdem die Bauarbeiten im Entsorgungsbereich Reinsfeld abgeschlossen sind, steht nunmehr die Beitragsveranlagung für die Grundstücke in der Ortslage Reinsfeld an.

Die Beitragsbelastung liegt bei mehr als 80 % der beitragspflichtigen Grundstücke unter 400 €. Der Beitrag ist drei Monate nach Zustellung des Veranlagungsbescheides, voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2021, fällig!

In den Baugebieten „Flachsheide I“ und „Flachsheide II“ und im Bereich „Bungert“ wurden diese Beiträge bereits im Rahmen der Abrechnung der Kanalbeiträge erhoben. Daher sind diese Grundstücke von der jetzigen Veranlagung nicht betroffen. Die Veranlagungsbescheide werden in den nächsten Tagen zugestellt. Für Fragen steht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil gerne zur Verfügung. Aufgrund der Corona-Pandemie sollten die Rückfragen möglichst telefonisch, per E-Mail oder schriftlich übermittelt werden. Die Kontaktdaten können dem Veranlagungsbescheid entnommen werden.

Persönliche Besuche im Rathaus sind nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Wir bitten, dies zu beachten.

(Quelle: Bekanntmachung der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil / Hartmut Heck, Bürgermeister / Erstellt i.A. von START4PUBLICITY JUergen A. Slowik 11/2020)

NEUE CORONA BEKÄMPFUNGSVERORDNUNG Rheinland-Pfalz AB 1.12.-20.12.20 - 13. CoBeLVO -

Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag 27. November die 13. Corona-Bekämpfungs- Landesverordnung - 13.CoBeLVO - bekannt gemacht, die ab Dienstag, 1. Dezember bis vorerst 20. Dezember gilt. Darin sind die jüngsten Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zusammengefasst.

Jede Person wird demnach angehalten, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, zu denen nähere oder längere Kontakte bestehen, möglichst konstant zu halten. Private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen auf die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands bis zu einer Gruppengröße von maximal fünf Personen beschränkt werden, wobei deren Kinder bis 14 Jahre außer Betracht bleiben können.

Des Weiteren gilt nun eine erweiterte Maskenpflicht. Sie besteht unter anderem an Orten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend begegnen. Auch in allen Arbeits- und Betriebsstätten gilt nun eine Maskenpflicht, sofern zwischen den dort beschäftigten Personen nicht am jeweiligen Platz der Arbeits- oder Betriebsstätte der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. 

Für den Groß- und Einzelhandel gibt es neue Regelungen in Bezug auf die zulässige Höchstzahl von Personen in den Geschäften. Es gilt, dass sich in einer Einrichtung mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 Quadratmetern insgesamt höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche aufhalten darf. Bei einer größeren Fläche gilt zusätzlich, dass sich auf der Fläche, die 800 Quadratmeter übersteigt, höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche aufhalten darf.

Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben zunächst für die Geltungsdauer der Verordnung bis einschließlich 20. Dezember geschlossen. Die Bundesregierung hat dafür die Zusage gemacht, die Hilfen auf Basis der Novemberhilfe im Dezember zu verlängern. Ein Verkauf von Speisen zum Mitnehmen bleibt der Gastronomie weiterhin erlaubt, ein Ausschank alkoholischer Getränke ist hingegen nicht gestattet.

Klicken Sie in das Bild zum download der 13. CoBeLVO. Erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 11/2020

Reinsfelder Weihnachtsmarkt 2020 wird Pandemie-bedingt abgesagt

Plakatgrafik Veranstalter bearbeitet und erstellt von START4PUBLICITY

In Absprache zwischen den langjährigen Organisatoren des Reinsfelder Weihnachtsmarktes - Paul Port und Herbert Eiden – und Orts­bürgermeister Uwe Roßmann wird der Reinsfelder Weihnachtsmarkt 2020 abgesagt. Die Beteiligten und der Gemeinderat  Reinsfeld sind überein­stimmend der Meinung, dass die Corona-Pandemie-bedingten massiven Einschränkungen (A-H-A-Regeln und beschränkte Besucherzahlen) einen unbeschwerten Besuch nicht zulassen würden.

(Text Orgateam Reinsfelder Weihnachtsmarkt / Text & Grafik erstellt i.A. von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 10/2020)

Teil-Lockdown wird bis zum 20. Dezember 2020 verlängert

Pressekonferenz zu Bund-Länder-Beratungen über Corona-Strategie am 25.11.20; © Staatskanzlei RLP/ Foto Pulkowski
"Der Corona-Winter stellt uns auf eine harte Probe. Auch wenn wir den Anstieg der Neuinfektionen mit den Novembermaßnahmen abbremsen konnten, ist uns allen klar, dass wir die Trendwende noch nicht geschafft haben. Sehr schwerwiegend ist auch, dass die Zahl der tödlichen Krankheitsverläufe steigt. Wir müssen den Teil-Lockdown verlängern."

"Genauso wie unsere Bürger und Bürgerinnen habe ich mir das anders gewünscht. Uns ist es bislang gelungen, viele Kontakte zu reduzieren. Es reicht aber noch nicht aus. Zusätzlich sind weitere Maßnahmen notwendig. Um eine Überlastung unserer Gesundheitssysteme abzuwenden, müssen wir wieder eine Inzidenz im Regelfall von maximal 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreichen“, so die Ministerpräsidentin.

"Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben zunächst bis zum 20. Dezember geschlossen. Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels erforderlich sein werden. Wir werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen. Die Bundesregierung hat dafür die Zusage gemacht, die Hilfen auf Basis der Novemberhilfe im Dezember zu verlängern“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, bei reduzierter Personenzahl in den größeren Geschäften über 800m². Über den Dezember hinaus werden die Maskenpflicht und die Kontaktbeschränkungen erweitert.“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte mit der Bundeskanzlerin.

Sie dankte der Bevölkerung und den vielen Betroffenen in den verschiedenen Wirtschafts- und Geschäftsbereichen für ihr besonnenes Verhalten und das solidarische Mittragen der notwendigen Maßnahmen. „Wir wissen, dass wir ihnen in jeder Hinsicht viel abverlangen. Wir können die Pandemie nicht ungeschehen machen, aber wir können gemeinsam das Schlimmste verhindern“, so die Ministerpräsidentin.

Rheinland-Pfalz liege bei den Neuinfektionen zwar weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt, aber auch hier seien die Zahlen weiterhin deutlich zu hoch, deswegen werde die Landesregierung weitere Maßnahmen ergreifen.

Schutz der vulnerablen Gruppen

„Wir beobachten, dass noch immer zu viele Infektionen in Alten- und Pflegeeinrichtungen getragen werden. Dort breiten sich die Infektionen dann schnell und mit schlimmen Folgen aus.

  • Wir werden die Besucherzahl begrenzen: nur noch eine Person bzw. maximal 2 Personen aus einem Hausstand pro Tag zulassen.
  •  Besucher müssen zum Schutz ihrer Angehörigen eine FFP2-Maske tragen
  •  Alle Mitarbeiter in Pflegeheimen werden wöchentlich getestet (auch die Mitarbeiter, die nicht in der Pflege tätig sind wie Hauswirtschaft, Verwaltung, Technik etc.)
  •  in Regionen mit besonders hohen Inzidenzen, die über dem Landesdurchschnitt liegen, werden die Mitarbeiter zwei Mal pro Woche getestet

Klare Regelungen für Krankenhäuser

„Die Zahl der Corona-Erkrankten in unseren Krankenhäusern steigt weiter an. Das ist für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen eine große Herausforderung. Gleichzeitig beobachten wir, dass es in Krankenhäusern zu Ansteckungen kommt. Das müssen wir verhindern. Deswegen werde ich die Geschäftsführungen der Krankenhäuser zu Gesprächen einladen. Mein Ziel ist, Strategien zu entwickeln, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. An erster Stelle steht dabei die Gesundheit der Patienten und der Mitarbeiter“, so die Ministerpräsidentin.

Gemeinsam mit den Kommunen weitere Steuerungsmaßnahmen entwickeln

„Wie in ganz Deutschland so haben wir auch in Rheinland-Pfalz regional sehr unterschiedliche Infektionsgeschehen. Wir werden daher gemeinsam mit den Kommunen weitere Steuerungsmaßnahmen entwickeln, um in den regionalen besonderen Hotspots zügig und deutlich die Zahlen der Neuerkrankungen zu senken. Wie die Zusammenarbeit dazu weiterentwickelt werden kann, werden wir noch in dieser Woche mit den Kommunen besprechen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Information im Ältestenrat

„Wir brauchen nicht nur eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf allen staatlichen Ebenen, sondern auch zwischen Regierung und Parlament. Ich werde deshalb gerne morgen in einer Sitzung mit dem Ältestenrat über die Ergebnisse der MPK informieren“, kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer an.

Bundesweit weitergehende Kontaktbeschränkungen

Ihr sei es besonders wichtig, dass Bund und Länder sich auf nachvollziehbare, einheitliche Regelungen verständigen konnten und die Menschen nun eine Planungsperspektive für den Dezember und die Wintermonate haben. Das sei die Voraussetzung für eine weiterhin hohe Akzeptanz und die Einhaltung der Maßnahmen. Sie appellierte gleichzeitig an die Menschen, die Zuversicht nicht aufzugeben. „Wir wussten immer: das ist ein Marathon und kein Sprint. Erste Etappenziele haben wir erreicht. Wir dürfen vor der Zielgeraden nicht aufgeben. Wieder normalere Zeiten sind in greifbarer Nähe mit dem hoffentlich bald zur Verfügung stehenden Impfstoff. Auch der gezielte Einsatz von Antigen-Schnelltests bringt uns voran.

„Gerade in dieser Phase der Pandemie kommt es darauf an, dass die Kontakte im privaten Bereich noch einmal deutlich reduziert werden. Zusammenkünfte sollen ab dem 1. Dezember 2020 über die Wintermonate auf maximal fünf Personen aus insgesamt zwei Haushalten beschränkt werden. Deren Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit“, so die Ministerpräsidentin.

Weihnachten und Silvester im kleinen Kreis möglich – Schützen Sie Ihre Liebsten

„Für den familiären und auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist es wichtig, dass wir an Weihnachten Familie und Freunde zumindest im kleinen Kreis treffen können. Das haben wir bedacht und lassen dafür Ausnahmen zu. Für die Zeit vom 23. Dezember 2020 bis längstens 01. Januar 2021 sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis möglich bis maximal 10 Personen insgesamt. Deren Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Wir bitten um Einsicht und Vernunft der Menschen. In ganz Deutschland sollen, wie in Rheinland-Pfalz, die Ferien schon ab dem 19. Dezember beginnen. Die Tage vor Weihnachten sollten diejenigen, die zu Verwandtenbesuchen aufbrechen, nutzen, um sich in eine Art freiwillige Quarantäne zu begeben“, so die Ministerpräsidentin.

„Auch die Silvesterfeier soll im kleinen Kreis möglich sein. Große Menschenansammlungen zum Silvesterfeuerwerk sind allerdings nicht erlaubt, sie könnten schnell zum Superspreading-Event werden. Auch daher werden öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt. Zum Jahreswechsel 2020/2021 wird empfohlen, generell auf Silvesterfeuerwerke zu verzichten.  Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden.“

Weihnachtsferien

„Es gilt der Grundsatz:  #wirbleibenzuhause. Verbunden damit ist auch eine Bitte an die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zu prüfen, ob großzügige Homeoffice-Regelungen möglich sind,“ sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Schulen

„Schulen sind zum Glück keine Infektionsherde. Wir wollen möglichst lange am Unterricht vor Ort festhalten und haben gleichzeitig den Infektions- und Gesundheitsschutz im Blick. In Rheinland-Pfalz bleiben wir deshalb im Einklang mit den heutigen Beschlüssen bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den weiterführenden Schulen. In besonderen Infektionshotspots oberhalb einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche werden in Rheinland-Pfalz darüber hinaus ab der kommenden Woche mit der Schulfamilie weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangstufe 8 (außer Abschlussklassen) schulspezifisch besprochen werden, um die Umsetzung der AHA+L Regeln noch besser gewährleisten.

Novemberhilfen werden im Dezember verlängert

Die Ministerpräsidentin dankte der Bundesregierung für ihre Zusage, die Novemberhilfen für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Einrichtungen für den Dezember zu verlängern. Schausteller und Marktkaufleute seien ausdrücklich eingeschlossen. „Die finanzielle Unterstützung ist essentiell für Unternehmen und Beschäftigte und die Akzeptanz der Schutzmaßnahmen.“ Die Novemberhilfe werde in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst. Der Bund habe zugesagt, die beihilferechtlichen Fragen unverzüglich zu klären. Ebenso müsste die Antragstellung und die Auszahlung der Novemberhilfe zügig beginnen.

„Für Wirtschaftsbereiche, die in den kommenden Momenten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern. Dies betrifft insbesondere die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen und die Reisebranche“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. Dafür habe sie sich besonders stark gemacht.

(Quelle Text & Foto Staatskanzlei RLP / Erstellt i.A. von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 11/2020)

Der Ortsbürgermeister informiert zu Schließungen und Absagen in der Kulturhalle und des Bürgerhauses Reinsfeld COVID-19-bedingt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

COVID-19-bedingt finden bis auf Weiteres keine Veranstaltungen und Treffen mehr im Bürgerhaus Reinsfeld statt. Auch der Jugendclub Reinsfeld bleibt Corona-Pandemie-bedingt und aus Einsicht zum Infektionsgeschehen zunächst bis mindestens 30. November 2020 geschlossen. Die Krabbelgruppe und die Fibromyalgie-Gruppe treffen sich frühestens ab Januar oder Februar 2021 wieder im Bürgerhaus Reinsfeld. Die Donnerstagstreffen der Katholischen Frauengemeinschaft Reinsfeld und Dienstagstreffen des Strickkreises der Frauengemeinschaft sind bis Ostern 2021 zunächst abgesagt. Sollte sich im Februar-März 2021 das Infektionsgeschehen entspannen könnten Gruppentreffen eventuell früher wieder möglich sein. Die Gemeindebücherei Reinsfeld im Bürgerhaus wird ebenfalls bis Ende November 2020 geschlossen.

Auch in der Kulturhalle Reinsfeld finden aufgrund der 12. COVID-Bekämpfungs-Landesverordnung RLP (siehe auch weiter unten auf der Website) derzeit zunächst bis 30. November 2020 aus Einsicht und Vernunft keine Veranstaltungen, Trainings und Proben von Gesangverein „Concordia“ Reinsfeld, Chorschatten, Jugendorchester und Musikverein „LYRA“ Reinsfeld statt.

Für den TuS Reinsfeld e.V. gilt, dass nicht nur der Spielbetrieb seit 29.10.2020 im Amateur-Fußball ausgesetzt ist, sondern auch Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und in Kontaktsportarten sind auf der Sportanlage und in der Sporthalle untersagt.

Nur unter strikter Einhaltung der A-H-A-L Regelungen werden eventuell politische Ausschuss-Sitzungen mit kurzer Tagesordnung und weniger als 10 Personen im November 2020 im Bürgerhaus Reinsfeld stattfinden können.

Der traditionelle Seniorenkaffee-Nachmittag im Dezember 2020 wird dieses Jahr nicht stattfinden können. Falls es die Situation Corona-mäßig um Ostern 2021 erlaubt, könnte man einen Frühlingskaffee-Treff ins Auge fassen.


Bleiben Sie gesund!

Uwe Roßmann
(Ortsbürgermeister)

(Text Bekanntmachung OB Uwe Roßmann / Text & Bild erstellt i.A. von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 11/2020)

NEUE CORONA BEKÄMPFUNGSVERORDNUNG AB 2.11.-30.11.20 - 12. CoBeLVO -

Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag 30. Oktober die 12. Corona-Bekämpfungs- Landesverordnung - 12.CoBeLVO - bekannt gemacht, die ab Montag, 2. November bis vorerst 30. November gilt. Darin sind die jüngsten Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zusammengefasst. Auslegungshilfen dazu finden Sie hier...

Klicken Sie in das Bild zum download der 12. CoBeLVO. Erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 10/2020

Corona-Testzentren gehen nächste Woche an den Start

Standorte Saarburg und Trier – Fieberambulanz in Hermeskeil

Der Landkreis Trier-Saarburg und das Land Rheinland-Pfalz reagieren auf die steigenden Infektionszahlen und die damit verbundene Notwendigkeit, die Testkapazitäten zu erhöhen. Daher werden auf Initiative des Landes in der kommenden Woche zwei Corona-Testzentren in Trier und Saarburg ihren Betrieb aufnehmen. Zusätzlich wird erneut wie im Frühjahr eine Fieberambulanz in Hermeskeil eingerichtet.

Keine Verdachtstestung in Testzentren!

Testzentren sind keine Anlaufstellen für Menschen, die sich einfach mal so testen lassen wollen. Die Zuweisung zu den beiden Testzentren erfolgt in der Regel durch das Gesundheitsamt. Hierbei handelt es sich vor allem um die im Rahmen der Kontaktverfolgung ermittelten Personen, für die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ein Test erfolgen muss. Ziel der Testzentren ist es, Testkapazitäten zu erhöhen und das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung zu entlasten.

Saarburg: Teststation in ehemaliger Feuerwache

Die vom Land Rheinland-Pfalz flächendeckend geforderten Testzentren werden im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Trier-Saarburg in Trier im Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen und in Saarburg durch das Kreiskrankenhaus in der ehemaligen Feuerwache in Saarburg eingerichtet. Landrat Günther Schartz zeigte sich zufrieden, dass man wie im Frühjahr in der Lage sei, schnell die Testkapazitäten vor Ort zu erhöhen.

Hermeskeil: Fieberambulanz als Anlaufstelle 

Zudem wird in Hermeskeil eine Fieberambulanz in der Trierer Straße 2-4 (ehemaliges Gebäude Schuhmaxx) eingerichtet, die vorerst mittwochs von 14-16 Uhr und freitags von 14:30 -16:30 Uhr geöffnet ist. Patientinnen und Patienten werden dort nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts auf eine mögliche Infektion untersucht. Das bedeutet: Wer Symptome zeigt oder wer in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Infektionsfall hatte, wird untersucht und bekommt falls nötig einen Abstrich, der ans Labor geschickt wird. Patienten, auf die die genannten Voraussetzungen zutreffen, brauchen für diese Untersuchung lediglich ihre Krankenversicherungskarte. Betrieben wird die Station wie im Frühjahr von der niedergelassenen Ärztin Dr. Nicole Nothardt und ihrem Team. Vorgesehen ist, dass die Fieberambulanz am Mittwoch, 4. November, ihren Betrieb aufnimmt. Die Einrichtung von Fieberambulanzen dient der Versorgung symptomatischer, also „kranker“ Menschen und obliegt somit den niedergelassenen Ärztinnen und ‚Ärzten bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung im Rahmen von deren Sicherstellungsauftrag. Der Landkreis unterstützt die Niedergelassenen erforderlichenfalls an zentralen Orten bei der Einrichtung der Fieberambulanzen, wie hier in Hermeskeil.

In allen Einrichtungen ist den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten. Die getesteten oder abgewiesenen Personen sollen unverzüglich den Weg nach Hause antreten beziehungsweise sich mit dem Hausarzt in Kontakt setzen. Gegebenenfalls wird eine häusliche Quarantäne empfohlen beziehungsweise angeordnet.

(Quelle Kreisverwaltung Trier-Saarburg / trier-saarburg.de / Erstellt i.A. von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 10/2020)

Pfarrbrief Nr. 9 vom 24. Oktober bis 29.11.2020 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort koennen Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

Mittwoch - 25.11.2020 - Sitzung des Haupt- und Finanz-Ausschusses (HFA) Bau-Ausschusses der Ortsgemeinde Reinsfeld - 18 Uhr Bürgerhaus

Am Mittwoch, dem 25.11.2020, findet eine Sitzung des Haupt -und Finanz-Ausschusses der Ortsgemeinde Reinsfeld ab 18 Uhr im Bürgerhaus Reinsfeld statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzung unter Sicherstellung der aktuellen Covid-19-Standards und Auflagen (Abstands- und Hygieneregeln) durchgeführt wird. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

 

Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister

 

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:

 

TOP 1 (18Uhr) Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2 Informationen des Ortsbürgermeisters

TOP 3 Neue LED-Strassenleuchten im Bereich der Kirche, Angebot
         Westenergie AG. Hier: Information und Beschlussempfehlung

 

TOP 4 Ersatzhölzer-Beschaffung für die Radweg-Geländer. Hier:
         Eilentscheidungsvorbereitung bzw. Beschlussempfehlung

 

TOP 5 Forstwirtschaftsplan 2021.
         Hier: Information und Beschlussempfehlung

TOP 6 Verschiedenes

Sollten noch weitere TOP's erforderlich sein, kann
die Tagesordnung noch kurzfristig ergänzt werden.

(Erstellt i.A. von Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 11/2020)

Traumschleife Frau Holle: Treibjagd Samstag 21.11.2020 ABGESAGT

© Foto / Grafikmontage START4PUBLICITY

INFO: Die geplanten Treibjagden an der Wanderstrecke der Reinsfelder Traumschleife Frau Holle am Samstag  21.11.2020  sind Pandemie-bedingt abgesagt. Wandern und Betreten also uneingeschränkt an diesem Tag wieder möglich!

(Erstellt i.A. der Buerger & Touristinformation Reinsfeld / START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 10/2020)

Mittwoch - 18.11.2020 - Sitzung des Bau-Ausschusses der Ortsgemeinde Reinsfeld - 18 Uhr Bürgerhaus

Am Mittwoch, dem 18.11.2020, findet eine Sitzung des Bau-Ausschusses der Ortsgemeinde Reinsfeld ab 18 Uhr im Bürgerhaus Reinsfeld statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzung unter Sicherstellung der aktuellen Covid-19-Standards (Abstands- und Hygieneregeln) durchgeführt wird. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

 

Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister

 

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:

 

TOP 1 (18Uhr) Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2 Informationen des Ortsbürgermeisters

TOP 3 Westenergie-Angebot neue LED-Strassenleuchten im Bereich
         der Kirche (Information und Beschlussempfehlung)

 

TOP 4 Ersatzhölzer-Beschaffung für die Radweg-Geländer
         (Eilentscheidungsvorbereitung bzw. Beschlussempfehlung)

 

TOP 5 Forstwirtschaftsplan 2021 (Information und Beschlussempfehlung)

TOP 6 Verschiedenes

Sollten noch weitere TOP's erforderlich sein, kann
die Tagesordnung noch kurzfristig ergänzt werden.

(Erstellt i.A. von Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 11/2020)

U 18 Mädchen spielen überragende Tennissaison 2020 Nachwuchsspielerinnen wollen den A-Liga-Aufstieg

Teamfoto U18 Mädchen Tennis TuS Reinsfeld nach überragender Saison. Vordere Reihe von links: Sina Knippel, Amelie Raul und Laura Moor. Hintere Reihe von links: Annika Biwer, Trainer Jürgen Slowik und Leonie Thömmes.

Eine überragende Saison spielten die U 18 Mädchen der Tennis-Abteilung TuS Reinsfeld im von COVID-19 geprägten Jahr 2020. In allen sechs Matches gingen die Juniorinnen als deutlicher und ungefährdeter Sieger vom Platz. Vier mal 14:0 hieß es am Ende für die U18 aus Reinfeld gegen den TV Schillingen, Trimmelter SV, TC Waldrach und zuletzt gegen den Tabellendritten SG Tawern/Nittel. Nur Vizemeister TC Roscheid und der TC Trier konnten der U18 Tennis-Mädchenmannschaft aus Reinsfeld bei ihren 12:2-Siegen jeweils zwei Einzelpunkte abringen. Von insgesamt 84 möglichen Matchpunkten aus Einzel und Doppel holte das Reinsfelder Tennis-Team am Ende stolze 80. Davon 40:4 im Einzel und im Doppel blieb die Bilanz mit 36:0 sogar absolut makellos. Aus 75 gespielten Sätzen gingen die TuS-Tennismädchen insgesamt 68-mal als Sieger hervor und gaben in allen ausgetragenen Matches nur sieben Sätze ab. Nach der dominierenden Saison und B-Liga-Meisterschaft möchten alle Nachwuchsspielerinnen im nächsten Jahr natürlich unbedingt in der A-Liga antreten. Dass die Übergangssaison ohne Absteiger gespielt wurde ist bekannt, doch die Aufstiegsregelungen des Tennis-Verband Rheinland stehen leider noch nicht endgültig fest. Im Lager der Tennis-Abteilung des TuS Reinsfeld drücken jedoch alle die Daumen, dass der A-Liga-Aufstieg am Ende des Jahres gefeiert werden kann. Zum großen Erfolg des U-18 Mädchenteams der Tennis-Abteilung TuS Reinsfeld trugen folgende fünf Spielerinnen mit ihren Top-Matchbilanzen bei: Annika Biwer 10:0 (5:0 Einzel 5:0 Doppel), Leonie Thömmes 6:1 (3:1 Einzel 3:0 Doppel), Amelie Raul 9:1 (5:0 Einzel 5:0 Doppel), Sina Knippel 11:0 (5:0 Einzel 6:0 Doppel) und Laura Moor 10:0 (5:0 Einzel 5:0 Doppel).

(Erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 10/2020 / tennis.reinsfeld.eu )

Pandemie-bedingt keine Treffen im Bürgerhaus Reinsfeld

Bürgerhaus Reinsfeld. © Foto START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

Leider können derzeit Corona-bedingt bis auf Weiteres keine Donnerstagstreffen der Katholischen Frauengemeinschaft Reinsfeld und keine Dienstagstreffen des Strickkreises der Frauengemeinschaft im Bürgerhaus Reinsfeld stattfinden. Auch die Fibromyalgie-Gruppe macht bis Anfang 2021 keine Treffen im Bürgerhaus und auch die Krabbelgruppe trifft sich derzeit nicht mehr im Bürgerhaus. Alle werden um Verständnis und Einsicht in der aktuellen Situation gebeten!

Uwe Roßmann (Ortsbuergermeister Reinsfeld)

(Text & Bild erstellt i.A. der Gemeinde von  START4PUBLICITY © Juergen A. Slowik 10/2020)

Fussballverband Rheinland setzt Spielbetrieb ab 29.10.20 aus

Bild / Grafik FV Rheinland / Grafikmontage START4PUBLICITY

Ab Donnerstag 29. Oktober 2020 finden keine Amateur-Fußballspiele in Rheinland-Pfalz mehr statt. Sowohl der Fußballverband Rheinland (FVR) als auch der Südwestdeutsche Fußballverband (SWFV) unterbrechen den Spielbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres. Die aktuelle Entwicklung der COVID-19- Infektionen hat den Fussballverband Rheinland (FVR) dazu bewogen, den kompletten Pflichtspielbetrieb ab 29.10.2020r zu unterbrechen. Das betrifft sämtliche Spielklassen und Pokalwettbewerbe der Herren, Frauen, Jugend und des Ü-Fußballs auf Sportplätzen im Freien sowie sämtliche Wettbewerbe in der Halle. Eine eventuelle Fortsetzung des Spielbetriebs wird mit mindestens zwei Wochen Vorlauf angekündigt – im Vordergrund steht dabei immer eine enge Orientierung an der jeweiligen behördlichen Verfügungslage. Der Fußballverband Rheinland verweist bezüglich Test- bzw. Freundschaftsspielen und Training auch hier auf die jeweils gültige behördliche Verfügungslage.

(Quelle Text / Grafik / Bild FV Rheinland / fv-rheinland.de / Grafikmontage / Text erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 10/2020)

Grillhütte des Heimatverein wird 2020 Corona-bedingt nicht mehr vermietet Unverbindliche Reservierungen für 2021 sind möglich

HINWEIS: COVID-19-bedingt sind alle bestehenden Buchungen der Grillhütte Reinsfeld für 2020 abgesagt. Ob die Grillhütte nächstes Jahr ab ca. Februar/März 2021 wieder angemietet werden kann, entscheidet sich wohl erst Ende Dezember 2020 oder Anfang Januar 2021. Momentan sind nur unverbindliche Reservierungen für spätere Zeitpunkte in 2021 möglich, die aber auch durch den Vermieter Heimatverein Reinsfeld e.V. jederzeit in 2021 wieder abgesagt werden können. Wenden Sie sich fuer solche Reservierungen bis Ende Oktober an die Ansprechpartner Bärbel Jung und Günther Muno von der  Bürger- und Tourist-Information Reinsfeld unter folgender Adresse (Bürger und Touristinfo Reinsfeld), Am Musikpavillon (Parkplatz vor der St. Remigius Kirche). Adresse: Herrensteg, 54421 Reinsfeld, Telefon: 06503 / 3069, Fax: 06503 / 9810977, E-mail: info(@)reinsfeld.de. Danach an den Getränkemarkt Anneliese Zwernemann, Kampusstr. 18, 54421 Reinsfeld, Telefon 06503-2966.....mehr Infos dazu und zur Grillhütte des Heimatverein hier

(Text & Fotos
© erstellt i.A. von START4PUBLICITY 9/2020)

Reinsfelder Bürger & Touristinfo ab 11. Mai wieder geöffnet Covid-19 Abstandsregeln und Maskenpflicht einhalten

Seit 2011 gibt es in Reinsfeld das Informationszentrum für Bürger und Touristen am Musikpavillon vor der St. Remigius Kirche. Die Bürger- und Touristinfo (BüTi) ist eine Anlaufstelle für Einwohner und Gäste, die Anliegen haben oder Informationen benötigen. Ab 11. Mai 2020 ist die Bürger & Tourist-Information jetzt nach der Winterpause unter strikter Einhaltung der COVID-19-Abstandsregeln von mindestens 1,50 bis 2 Meter, sowie unter Einhaltung der Maskenpflicht für Besucher zu folgenden Zeiten geöffnet: Montags: 9:30 - 11:30 Uhr / Dienstags: 15:00 - 17:00 Uhr / Mittwochs geschlossen / Donnerstags: 9:30 - 11:30 Uhr / Freitags:16:00 - 18:00 Uhr / Samstags: 10:00 - 12:00 Uhr. Die BüTI im Ortszentrum mit großem Parkplatz und Innogy Charging Station (E-Ladesäule) für 2 PKW hat neben einer großen Auswahl an Prospekten über Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele in der Region auch Hinweise wie Buchungen für den RegioRadler vorgenommen werden können. Dieses Konzept für Touristen und Bürger wird auch 2020 beibehalten. Ihre Ansprechpartner vor Ort sind Bärbel Jung und Günther Muno. Die Mitarbeiter der BüTI übernehmen von Mai bis Oktober auch die Vermietung der beliebten Grillhütte des Heimatverein Reinsfeld. COVID-19-bedingt sind alle bestehenden Buchungen für das Jahr 2020 abgesagt. Ob die Grillhütte ab 2021 wieder angemietet werden kann für Gruppen entscheidet sich wohl erst Ende des Jahres oder Anfang 2021. Dennoch können unverbindliche Reservierungen für spätere Zeitpunkte angenommen werden, immer vor dem Hintergrund möglicher Versammlungsverbote und einer Absage durch den Vermieter!

(Text/Fotos slow & pixabay /  erstellt i.A. des Ortsbürgermeister Uwe Rossmann von START4PUBLICITY 2020)

Corona-Warnstufe ROT in Trier und im Kreis Trier-Saarburg

© Foto/Grafik Tumisu (Pixabay). Ertstellt und bearbeitet von START4PUBLICITY

Der Landkreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier haben am Freitag, 23. Oktober, die Warnstufe Rot des Warn- und Aktionsplans Rheinland-Pfalz erreicht. In Trier stieg die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen auf 63,7 und im Kreis auf 54,2. In der gemeinsamen Task Force haben Land, Kreis und Stadt Maßnahmen zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens beschlossen. Die entsprechenden Verfügungen treten in der Stadt Trier am Samstag, 0 Uhr in Kraft. Im Landkreis Trier-Saarburg am Montag um 0 Uhr.

Hier die wichtigsten Inhalte der Allgemeinverfügung:

Maskenpflicht ab Montag 26.10.2020 für 14 Tage

An allen weiterführenden Schulen in Trier und Trier-Saarburg gilt während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Sie gilt nicht an Grundschulen, der Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung. Die Maskenpflicht gilt in Trier auch für Volkshochschulen und Erwachsenenbildung. Universität und Hochschule in Trier wollen sich anschließen.Zusätzlich gilt in der Stadt Trier ab Samstag, 23.10. eine Maskenpflicht auch im Freien freitags, samstags und sonntags innerhalb des Alleenrings.

Veranstaltungen begrenzt auf 75 Teilnehmer

Veranstaltungen werden begrenzt auf maximal 75 Teilnehmer sowohl Innen- wie im Außenbereich. Theater und Kleinkunstbühnen sind davon ausgenommen, wenn ein eigenes Hygienekonzept vorliegt (z.B. Theater Trier).

Gastronomie

Alkoholausschank- und verkauf in der Gastronomie ist ab 24 Uhr untersagt. Alkoholverkauf an Verkaufsstellen (z.B. Tankstellen, Kioske) ist ab 24 Uhr ebenfalls untersagt.

Private Feiern auf 25 Personen begrenzt

Entsprechend der vom Land vorgegebenen Verordnung gilt ab Montag, 26. Oktober eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Personen.

Sport

Im Freien: Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu 30 Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen ist nicht zulässig. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Wettkämpfe können stattfinden jedoch ohne Zuschauer. Es ergeht zusätzlich der Apell, die Feierlichkeiten nach dem Training und nach Wettkämpfen zu unterlassen.

Innenbereich: Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu fünf Personen auf Sportanlagen im Innenbereich (Hallen, etc.) bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport ist nicht zulässig. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm Fläche begrenzt. Wettkämpfe können stattfinden, Zuschauer sind nicht zugelassen.

Die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zur Corona-Bekämpfung vom 23-10-2020 hier als PDF herunterladen oder lesen ...

(Quelle Text / PDF / Kreisverwaltung Trier-Saarburg / trier-saarburg.de / Foto/Grafik Tumisu Pixabay / Erstellt i.A. von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 10/2020)

Corona Warn- und Aktionsplan RLP

© Grafik Staatskanzlei RLP / MDI

Der Stufenplan der Landesregierung „Zukunftsperspektive RLP“ sieht regionale 7-Tage-Inzidenz-Stufen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (>20 Fälle / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner (gelb); >35 Fälle / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner (orange); >50 Fälle / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner(rot)) vor. Dies wird zunächst als zielführend erachtet.

Das Überschreiten der 7-Tage-Inzidenzwerte ist ein Warn- und Gefahrenhinweis, der keine Automatismen auslöst. Vielmehr ist im konkreten Einzelfall zu prüfen, welche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen sind. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob die Fälle auf ein eingrenzbares Geschehen (beispielsweise Ausbruchsgeschehen in einer Pflegeeinrichtung) zurückzuführen sind.

Generell gilt:

  • Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen)
  • Einhaltung der Hygienekonzepte
  • in baulichen Einrichtungen Lüftung gewährleisten
  • dringende Empfehlung der Nutzung der Corona-Warn-App
  • regelmäßige Lageanalyse des Infektionsgeschehens
  • bei Auftreten von Infektionsfällen routinemäßige, unverzügliche, vollständige Kontaktpersonennachverfolgung (Personalbestand / Einwohner) zur Unterbrechung von Infektionsketten

Stufe 1 (gelb) – Warnstufe:

7-Tage-Inzidenzwert von etwa 20 Fällen / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner

Wichtig ist, dass eine stärkere Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger als erste Reaktionsstufe bei einer Inzidenz von über 20 Infizierten pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner stattfindet, damit sich jede/r Einzelne wieder seiner eigenen Verantwortung stärker bewusst wird. Dabei sind vor allem die „AHA-Regeln“ (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen) hervorzuheben und auf eine konsequente Lüftung in baulichen Einrichtungen hinzuweisen. Gefordert sind dabei auch die Kommunen, wie auch alle anderen Einrichtungen / Betriebe / Vereine / Institutionen.

  • erhöhte Aufmerksamkeit
  • verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, gezielte Hinweise auf Verhaltensempfehlungen und die Corona-Regeln via Presse und Social Media sowie auf der Corona-Homepage des Landes und Homepages der Landkreise
  • Vorbereitung auf eventuelles Eintreten der Stufe 2, regionale Lageanalyse, Etablierung zusätzlicher Meldeketten.

Stufe 2 (orange) – Gefahrenstufe

7-Tage-Inzidenzwert von etwa 35 Fällen / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner

Wichtig ist, das Zusammentreten einer regionalen Corona-Task-Force (betroffene Kommunen, Ordnungsbehörden, Gesundheitsamt, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Innenministerium, Bildungsministerium, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kommunale Spitzenverbände, Polizei) am ersten Tag der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner.

  • Die Task Force gibt Empfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen; diese sind als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen.
  • Die Maßnahmen sollen spätestens am 5. Tag der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwerts ergriffen werden, es sei denn das Geschehen ist eingrenzbar.
  • Solche Maßnahmen können insbesondere sein: Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 10 qm; Erweiterung der Maskenpflicht, zum Beispiel in Schulen, Freizeitparks, Messen und an weiteren stark frequentierten Orten; Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern; keine Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Personenanzahl für Veranstaltungen bis zu einer Regelgrenze von 20 v. H. der am Veranstaltungsort vorhandenen Platzkapazitäten; Verbot von Kontaktsport; Sperrstunden in der Gastronomie.

Stufe 3 (rot) – Alarmstufe (Risikogebiet)

7-Tage-Inzidenzwert >50 Fälle / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner

Wichtig ist, dass eine flächendeckende Ausbreitung in jedem Fall verhindert wird.

  • Die Task Force gibt Empfehlungen für regionale Maßnahmen, die ggf. mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens verbunden sind. Diese sind als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen.
  • Die weiteren Maßnahmen sollen spätestens am 5. Tag der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwerts ergriffen werden, es sei denn das Geschehen ist eingrenzbar.
  • Solche Maßnahmen können zusätzlich zu denen der Stufe orange sein: Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 qm; Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen; Maskenpflicht auf öffentlichen stark frequentierten Plätzen; Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen; Etablierung von Notbetreuungen; Entscheidung über Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen; weitere Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern; Schließung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche; Sperrstunde ab 23 Uhr, Außenabgabeverbot von Alkohol.

    (Quelle Text / Grafik Staatskanzlei RLP 10.2020 / Erstellt i.A. von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik10/2020)

Donnerstag - 22.10.2020 - Sitzung des Bau-Ausschusses der Ortsgemeinde Reinsfeld - 17 Uhr Vorort-Besichtigung - 18 Uhr Bürgerhaus

Am Donnerstag, dem 22.10.2020, findet eine Sitzung des Bau-Ausschusses der Ortsgemeinde Reinsfeld statt. Beginn ist bereits um 17 Uhr mit einer Vorort-Besichtigung am Radweg / Zur Rampe / Osterbachstrasse und anderen Örtlichkeiten, an denen Straßenreparatur-Arbeiten erforderlich sind. Die Bauausschuss-Sitzung wird und dann ab etwa 18 Uhr im Bürgerhaus Reinsfeld fortgesetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzung unter Sicherstellung der aktuellen Covid-19-Standards (Abstands- und Hygieneregeln) durchgeführt wird. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

 

Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister

 

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:

 

TOP 0 Treffen am Radweg/Zur Rampe/Osterbachstrasse (17 Uhr)

TOP 1 Im Bürgerhaus (18Uhr) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

TOP 2 Informationen des Ortsbürgermeisters

 

TOP 3 Erforderliche Strassenreparatur-Arbeiten

 

TOP 4 Westnetz-Angebot über Strassenleuchten im Bereich der Kirche  (Information und weiteres Vorgehen)

 

TOP 5 Machbarkeitsstudie KiTa-Erweiterungspläne        

 

TOP 6 Bauvorhaben Betreuungsraum-Ergänzung GS Reinsfeld  und
           Grundstücksangelegenheit

TOP 7 Dach- und Dachstuhl-Gutachten Kulturhalle Reinsfeld

TOP 8 Zwischenergebnis Baulückenprojekt Reinsfeld

TOP 9 Bebauungs-Plan-Stand GIP Hochwald

TOP 10 Verschiedenes

Sollten noch weitere TOP's erforderlich sein, kann
die Tagesordnung noch kurzfristig ergänzt werden.

(Erstellt i.A. von Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 10/2020)

Pfarrbrief Nr. 8 vom 26. September bis 25. Oktober 2020 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort koennen Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

Corona-bedingt abgesagt: Ausstellung Erntedank Teppiche St. Remigius Reinsfeld

Foto Erntedankteppich / Grafik erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

Die traditionelle Ausstellung der Erntedankteppiche findet 2020 COVID-19-bedingt nicht statt! Die Pfarrkirche St. Remigius Reinsfeld ist ansonsten jedes Jahr von Anfang bis Ende Oktober Anziehungspunkt für viele Menschen aus nah und fern. Die jedes Jahr mit viel Liebe zum Detail erstellten Kunstwerke der Katholischen Frauengemeinschaft Reinsfeld sind weit über die Region hinaus beliebt und bekannt. In mühevoller Kleinarbeit wird der jeweils aktuelle Erntedankteppich nach einem bestimmten und neuen Motiv erstellt. Auch die Erntedankteppiche der beiden Vorjahre werden in den Vormonaten behutsam teilrestauriert für die alljährliche Ausstellung mit den zusätzlich gestalteten Erntedankaltären. Wie auf vieles in dieser Zeit, muss Coronoa-Pandemie-bedingt auch auf die Erntedank-Ausstellung 2020 in der Reinsfelder Pfarrkirche in diesem Jahr leider verzichtet werden.

(Text / Foto Erntedankteppich St. Remigius / Grafik © bearbeitet und erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 10/2020)

Raus aus dem Stillstand - Rein in die Karriere bei der Backstuff

Die Backstuff Tobias Ehses bietet aktuell einen Ausbildungsplatz nach dem Motto Raus aus dem Stillstand - Rein in die Karriere. Für junge Leute besteht die Möglichkeit zum Ausbildungsstart als Bäckereifachverkäufer/in (m/w/d). Beginn ab sofort oder später möglich. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Voraussetzung Hauptschulabschluß. Jugendliche mit Interesse können einfach in der Backstuff vorbeikommen und in die Ausbildungen reinriechen. Wer sich nicht sicher ist kann einfach ein paar Praktikumstage absolvieren und so die Berufsbilder hautnah kennenlernen. Mehr zum Backstuff-Team unter www.backstuff.de oder hier...mehr

(Text / Grafiken erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 8/2020 / Bilder Baeckerinnung)

Reinsfelder Kirmes im Oktober wird abgesagt

COVID-19-bedingt sind Kirmes, Volksfeste und ähnliche Einrichtungen vielerorts entsprechend der COVID-19-Bekämpfungsverordnung RLP (www.corona.rlp.de) untersagt. Hiermit sagen wir auch in Reinsfeld die St.Remigius-Kirmes 2020, die Anfang Oktober 2020 auf dem Festplatz am Radweg stattfinden sollte, offiziell ab. Anfang 2021 wollen wir mit dem Veranstalter Fa. Sonnier klären, ob es eventuell im April/Mai 2021 möglich sein wird, eine Frühjahres-Ersatz-Kirmes in kleinerem Rahmen duchzuführen. Heute bleibt leider nur, die Reinsfelder Kirmes 2020 abzusagen.

Mit besten Grüßen! - Bleiben Sie gesund!

Uwe Rossmann (Ortsbuergermeister Reinsfeld)

(Text & Bild erstellt i.A. der Gemeinde von  START4PUBLICITY © Juergen A. Slowik 8/2020)

Tennis-Damen I holen ungeschlagen C-Liga Meisterschaft Damen 40 werden punktgleich B-Liga Vizemeister

Als sehr erfolgreich darf die Übergangssaison des Tennis-Verband Rheinland (TVR) für die Damen-Mannschaften der Tennis-Abteilung des TuS Reinsfeld bezeichnet werden. Unter den Auflagen und der Einhaltung des TVR-Hygienekonzeptes holten die Damen I des TuS Reinsfeld ungeschlagen den Titel in der C-Liga und die Damen 40 wurden punktgleich mit dem TC Kirn Vizemeister in der B-Klasse. Bei den Damen II sammelten insgesamt sieben Spielerinnen Matchpraxis in der von COVID-19 geprägten Saison 2020...mehr

(Erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 9/2020 / tennis.reinsfeld.eu )

Für Genießer: Grill und Räucherforellen vom Heideweiher

Grafik / Plakat ASC Reinsfeld. Erstellt i.A. von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 9/2020

Vereinsmeisterschaften 2020 des Hochwald Schützenverein

Vereinsmeisterschaften des Hochwald Schuetzenverein 1972 Reinsfeld im Reinsfelder Schuetzenhaus im September 2020. Copyright Foto / Grafikmontage START4PUBLICITY . Foto © Juergen A. Slowik

Liebe Vereinsmitglieder,
die Meisterschaften 2020 des HSV-Reinsfeld werden in diesem Jahr jeweils von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr an folgenden Terminen durchgeführt:

Sonntag, 06.09.2020

Sonntag, 13.09.2020

Sonntag, 20.09.2020

Sonntag, 27.09.2020

Sollte jemand an allen angegebenen Terminen aus nachvollziehbaren Gründen verhindert sein, besteht die Möglichkeit mit den Sportwarten einen Termin abzusprechen. Dies sollte aber mindestens zwei Wochen vorher geschehen.

Achtung: Während eines Wettkampfes mit Kleinkaliberwaffen wird auf dem betreffenden Stand nicht mit großkalibrigen Waffen geschossen.

Die Vereinsmeisterschaften sind nicht dafür da Höchstleistungen zu erbringen, sondern um jedem Schützen die Gelegenheit zu bieten seinen Sport ohne großen Stress unter Wettkampfbedingungen (aufgebaute Duellanlage, Zeitlimit, Scheiben etc.) auszuüben. Vereinsmeisterschaften sind auch eine gesellige Veranstaltung. Jeder der teilnimmt zeigt dass er etwas kann. Es gibt nur ein schlechtes Ergebnis, nämlich nicht mitgemacht zu haben!

Kontaktadressen der Sportwarte:

1. Sportwart: Marcus Brosius, Email: marcus.brosius(@)web.de, Mobil: 0176-20159148

2. Sportwart: Conny Faißt, Email Conny-Faisst(@)t-online.de, Mobil: 0172-9743376

Der Vorstand setzt voraus, dass alle Aktiven an den Vereinsmeisterschaften teilnehmen!

Wir wünschen euch allen „GUT SCHUSS“

Der Vorstand

(Text HSV Reinsfeld / Text & Fotografik erstellt von  START4PUBLICITY © Juergen A. Slowik 8/2020)

23. September Sitzung des Ortsgemeinderates Reinsfeld in der Kulturhalle

Am Mittwoch, dem 23.09.2020, findet um 19:00 Uhr in der Kulturhalle Reinsfeld eine Sitzung des Ortsgemeinderates Reinsfeld statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzung unter Sicherstellung der aktuellen Covid-19-Standards (Abstands- und Hygieneregeln) durchgeführt wird. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister

Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:

TOP 1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2

Einwohnerfragestunde

 

TOP 3

Informationen des Ortsbürgermeisters

 

TOP 4



TOP 5

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung eines neuen 1.Beigeordneten

Bebauungsplan, Teilgebiet „Flachsheide II, 2. Änderung“

a) Ergebnis der Offenlage des Planentwurfes

b) Satzungsbeschluss

 

 

TOP 6

Strassenname „Flachsheide II, 3. Bauabschnitt“: Verlängerung der Strasse Schillingerweg (ab Nr. 27 links und ab Nr. 24 rechts) - Beschluss

 

 

TOP 7

Sachstand Gewerbe- und Industrie-Park Hochwald - Beschluss

 

 

TOP 8

Bauvoranfragen/Bauanträge (anonym)

 

 

TOP 9

Sonstiges

 

 

Nichtöffentliche Sitzung:

TOP 1

Bauvoranfragen/Bauanträge

 

 

TOP 2

Bauvoranfragen

TOP 3

Sonstiges

(Erstellt i.A. von Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 9/2020)

Pfarrbrief Nr. 7 vom 22. August bis 27. September 2020 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort koennen Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

Sitzung des Gewerbe- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Gemeinde Reinsfeld Donnerstag 17. September 19 Uhr im Bürgerhaus

Am Donnerstag, dem 17.09.2020, findet um 19.00 Uhr im Buergerhaus Reinsfeld eine Sitzung des Gewerbe- und Wirtschaftsfoerderungsausschuss der Ortsgemeinde Reinsfeld statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzung unter Sicherstellung der aktuellen Covid-19-Standards (Abstands- und Hygieneregeln) durchgeführt wird. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

 

Uwe Roßmann, Ortsbuergermeister

Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Informationen des Ortsbuergermeisters

2. Verpflichtung neuer Mitglieder (Bei Bedarf)

3.  Gewerbe- und Industrie-Park Hochwald
     a) Informationen zum aktuellen Sachstand
     b) Beschlussfassung und weiteres Vorgehen

4.  Sonstiges (Bei Bedarf weitere Beratungspunkte)

(Erstellt i.A. von Uwe Roßmann, Ortsbuergermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 9/2020)

Erfolgreicher Tennis-Nachwuchs trotz Corona

Eine Übergangssaison hat der Tennis-Verband Rheinland (TVR) seinen Vereinen im von COVID-19 geprägten Jahr 2020 angeboten. Die Tennis-Abteilung TuS Reinsfeld ist mit ihrer 3-Feld Tennisanlage inzwischen ein Hotspot für viele Nachwuchsspieler*innen und Erwachsene aus der gesamten Hochwaldregion. So konnte der Club drei Mädchen-Nachwuchsteams und drei Damen-Mannschaften unter den Auflagen und der Einhaltung des TVR-Hygienekonzeptes zum Spielbetrieb anmelden. Bedingt durch die Corona-Krise wurden allerdings die U18 und U15 Jungen, sowie die beiden U12 Gemischt-Teams und die U10 des Tennisvereins aus Reinsfeld zurückgezogen. In diesem Jahr wird die Runde ohne Absteiger gespielt. Die Aufstiegsregelungen stehen noch nicht klar fest. Sie werden vom Verband voraussichtlich nach dem Ende der Sommersaison und der Meldung für 2021 festgelegt. Trotz dieser widrigen und unklaren Situation hat sich das U-18 Mädchenteam den Titel und den möglichen Aufstieg zum Ziel gesetzt.....mehr - Da aufgrund der Corona-Pandemie viele Jugendliche ihre Ferien zu Hause verbrachten, haben die Verantwortlichen der Tennisabteilung des TuS Reinsfeld erstmals seit Jahren wieder eine Vereinsmeisterschaft im Jugendbereich durchgeführt. So war es auch nicht verwunderlich, dass sich zahlreiche Jugendliche, vor allem Juniorinnen, für die Meisterschaften anmeldeten. In der Altersklasse Mädchen U15 wurde Joelle Thömmes aus Naurath VM 2020 vor Nele Olinger (Hermeskeil) und bei den U18 Mädchen Amelie Raul VM vor Laura Moor (beide Reinsfeld). Die Jungen U18-Konkurrenz gewann Jan Thielen (Reinsfeld) vor André Friedrich (Hermeskeil)....mehr

(Text & Grafik erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 8/2020 Mehr unter tennis.reinsfeld.eu )

Tennis TuS Reinsfeld goes digital - Onlinebuchung und App

Alle sprechen von Digitalisierung - Mit einer Onlineplattform und Android/Ios App ist die Buchung und Übersicht der Tennisplatzbelegung in Zeiten von Corona im Tennis TuS Reinsfeld jetzt endlich möglich. Bereits im Mai wurde die Plattform erstellt und administriert von der Agentur START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik und jetzt offiziell von der Abteilung des Verein freigegeben zur Nutzung durch die Mitglieder aber auch Gastspieler und externe Spieler, die einen Freiplatz buchen möchten! Weitere Infos und direkte Buchungsmöglichkeiten für bereits registrierte Benutzer finden Sie hier...mehr

St. Martinus Reinsfeld bot zwei Wochen Sommerschule

Sommerschüler*innen mit ihren ehrenamtlichen Helferinnen

In den Ferien in die Schule gehen? Normalerweise kein Sommertraum für Schüler und Schülerinnen. Trotzdem freuten sich einige Kinder über das Angebot der St. Martinus Förderschule in Reinsfeld. Mit Hilfe der beiden ehrenamtlichen Helferinnen Anna-Maria Kiemen (Reinsfeld) und Romina Hoff (Beuren) erlebten und gestalteten die Ferienschüler*innen zwei gemeinsame Wochen Sommerschule mit abwechslungsreichen Lern- und Spielphasen. Jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr wurden insgesamt fünf Schüler*innen aus ganz verschiedenen Jahrgängen unterrichtet. Dabei wurden die ehrenamtlichen Helferinnen stets von ein oder zwei Kolleg*innen der Schule unterstützt. Auf der Grundlage der vom Bildungsministerium bereitgestellten Lernmaterialien und auf individuell zusammengestelltes Lernmaterial der jeweiligen Klassenleitungen, konnten Versäumnisse aus der Zeit der Schulschließung aufgearbeitet werden und ein kleines gemeinsames Ferienprogramm erlebt werden. Ein Dank der Schule gilt den ehrenamtlichen Helferinnen und den unterstützenden Lehrkräften.

(Text / Foto St. Martinus. Text / Foto bearbeitet und ertsellt START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 8/2020)

100 Jahre MV Lyra Reinsfeld ohne Jubiläumsfeiern Festzeitschrift soll dennoch bald in Druck gehen

COVID-19 machte auch vor dem 100. Geburtstag des Musikvereins Lyra Reinsfeld nicht halt. So musste der Verein schweren Herzens das für den 15. und 16. August 2020 geplante Jubiläumswochenende absagen. Das Highlight des Festjahres sollte Samstags mit einem abendlichen Konzert im Pfarrgarten mit konzertanter und unterhaltsamer Musik gefeiert werden. Sonntag war der Festgottesdienst in der Reinsfelder Pfarrkirche St. Remigius unter musikalischer Federführung der Stadtkapelle Hermeskeil sowie Auftritte befreundeter Vereine auf der Festwiese geplant. Für alle, die sich bereits auf dieses MV-Fest im Pfarrgarten gefreut hatten, gibt es aber etwas Tröstliches: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Denn der MV Lyra Reinsfeld will seinen 100. Geburtstag voraussichtlich im Sommer 2021 im Pfarrgarten nachfeiern. Verzichten müssen die treuen Anhänger des Vereins in diesem Jahr aber nicht gänzlich auf ihren MV Lyra. Denn eine kleine Gruppe aktiver Musiker und eine Musikerin haben sich in den letzten Monaten zusammengefunden, um eine sechzigseitige Festzeitschrift zum 100. Geburtstag des Vereins zu erstellen. Diese ist bald druckreif und greift 100 Jahre Vereinsgeschichte in zahlreichen amüsanten Anekdoten und abwechslungsreichem Bildmaterial sowie die gegenwärtige Vereins- und Jugendarbeit auf. In Zeiten fehlender Auftritte und Festivitäten wünschen die Aktiven des MV Lyra Reinsfeld allen Musikerinnen und Musikern der Region, allen Freunden und Unterstützern des Vereins sowie den Besucherinnen und Besuchern der Dorfhomepage alles Gute, Wohlergehen sowie die bleibende Begeisterung für Musik.

(Text / Grafik Verein / Text  und Grafik bearbeitet und erstellt START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 8/2020)

Pfarrbrief Nr. 6 vom 11. Juli bis 23. August 2020 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort koennen Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

Antraege zur HSV - Jahres - Hauptversammlung am 29.8.2020 sind bis 21. August zu stellen

Am Samstag 29. Augsut 2020 findet die Jahres-Hauptversammlung des Hochwald Schuetzenverein 1972 Reinsfeld im Reinsfelder Schuetzenhaus statt. Copyright Foto / Grafikmontage START4PUBLICITY . Foto © Juergen A. Slowik

Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet statt am Samstag, 29.08.2020 um 20.00 Uhr im Schützenhaus in Reinsfeld.

1.

Begrüßung, Totengedenken

2.

Bericht der 1. Vorsitzenden

3.

Bericht des Kassenwartes

4.

Bericht der Kassenprüfer

5.

Entlastung des Vorstandes

6.

Bericht des Sportwartes

7.

Neuwahl des gesamten Vorstandes und der Kassenprüfer

8.

Neufassung der Satzung

9.

Anpassung der Mitgliedsbeiträge ab 2021

10.

Anträge an die Jahreshauptversammlung

11.

Verschiedenes

Anträge an die Jahreshauptversammlung sind bis spätestens Freitag, 21.08.2020 schriftlich oder per Email an die 1. Vorsitzende Marie-Luise Schuld einzureichen. Die Versammlung findet statt unter Einhaltung der aktuellen Corona Pandemie Richtlinien (Abstands- und Hygienerichtlinien, Mund Nase Bedeckung). Alle Mitglieder des Hochwald-Schützenvereins sind herzlich eingeladen.

(Text HSV Reinsfeld / Text & Fotografik erstellt von  START4PUBLICITY © Juergen A. Slowik 8/2020)

Raus aus dem Stillstand - Rein in die Karriere bei der Backstuff

Die Backstuff Tobias Ehses bietet aktuell zwei Ausbildungsplaetze an nach dem Motto Raus aus dem Stillstand - Rein in die Karriere. Einserseits besteht die Möglichkeit zum Ausbildungsstart als Bäckereifachverkäufer/in (m/w/d). Beginn ab sofort oder später möglich. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Voraussetzung Hauptschulabschluß. Andererseits die Ausbildung im Bäckerhandwerk. Die Ausbildungsdauer beträgt auch hier 3 Jahre. Voraussetzung Hauptschulabschluß. Jugendliche mit Interesse können einfach in der Backstuff vorbeikommen und in die Ausbildungen reinriechen. Wer sich nicht sicher ist kann einfach ein paar Praktikumstage absolvieren und so die Berufsbilder hautnah kennenlernen. Mehr zum Backstuff-Team unter www.backstuff.de oder hier...mehr

(Text / Grafiken erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 7/2020 / Bilder Baeckerinnung)

Reiterfreunde des Buchenhof spenden Erlös aus Basar beim Offenen Adventsfenster für Sicherheit von Kindern

Klein und Groß sagen Danke für mehr Sicherheit

Luca-Brems heißen die Warn-Signalpuppen für mehr Verkehrssicherheit

Auch Ross und Reiter kommen so sicher auf die anderen Straßenseite

Offizielle Übergabe v.l.n.r. Pia Wagner, OB Uwe Roßmann, Manuela Justinger, Silke Rieger, Bianca Heck und Buchenhof Chefin Yvonne Welter

So lässt sich wieder "Sicher auf die Verkehrsinsel" Herrensteg übersetzen

Erfreuter Ortschef Uwe Rossmann mit Buchenhof-Reiterinnen Silke Rieger, Pia Wagner, Manuela Justinger, Bianca Heck und Reitstall-Inhaberin Yvonne Welter

Luca Brems! So heißen die neuen Warnschilder, um Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer auf Kinder aufmerksam zu machen, die spielen, oder eine Straße überqueren möchten. Durchgangsstraßen wie hier der Herrensteg in Reinsfeld an der Insel mit dem Weg zur Kirche und dem Übergang zum Festplatz werden oft zu kleinen "Rennstrecken". Dies stellt nicht nur eine große Gefahr für Kinder, sondern auch Älter und andere Fußgänger oder Radfahrer. Die neuen grün/gelben Warnsignal-Männchen leuchten schon von weitem dem Verkehrsteilnehmer entgegen und animieren - auffällig und spielerisch - zum umsichtigen Fahren und rechtzeitigem Bremsen. Gespendet wurden die beiden Warn-Signalpuppen von den Reiterfreunden des Reinsfelder Buchenhof von Yvonne Welter. Mit Ihren Reitfreundinnen Silke Rieger, Pia Wagner, Manuela Justinger und Bianca Heck hatten die Pferdefreunde einen kleinen Weihnachtsbasar beim "Offenen Adventsfenster" im letzten Jahr auf dem Buchenhof veranstaltet. Der Erlös wurde von den ReiterInnen in die Sicherheit von Kindern in Reinsfeld investiert. Ortsbürgermeister Uwe Roßmann ließ es sich nicht nehmen persönlich bei der Übergabe und Installation der Warnpuppen dabei zu sein. Er bedankte sich für die Spende, denn die bisher angebrachten Warnschilder waren entwendet worden!

(Text / Fotos  START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 6/2020)

Trotz Corona - Projekt Klangwelten lief weiter

Schueler und Schuelerinnen der St. Martinus Foerderschule mit ihren Klangboxen und dem Kuenstler Juergen Kuepper

Trotz der umfangreichen Schulschließungen im Frühjahr durch die Corona-Pandemie, hat der in Kasel wohnende freie Kuenstler Juergen Kuepper weiterhin mit den Schuelern und Schuelerinnen der St. Martinus Schule Reinsfeld am 2019 gestarteten Projekt Klangwelten weitergearbeitet. In einer von ihm gezeichneten Hundegeschichte mit zahlreichen digitalen Bildern hatten die Schuelerinnen und Schueler die Aufgabe, diese klanglich und musikalisch zu vertonen. Nach der teilweisen Schuloeffnung wurden diese Klaege und kurzen Musikstuecke mit einer Videoschnitt Software zusammengefuegt und zu einer digitalisierten Klanggeschichte vereint. Zudem haben die SchuelerInnen der Klasse 6 aus Kartons, Resthoelzern und leeren Joghurtbechern mit Farben und Farbwalzen eine selbstgestaltete Klangkiste gebaut. Geplant ist, mit dieser Klangkiste auch im weiteren Verlauf des Projekts Klangwelten künstlerisch und musikalisch zu arbeiten. Juergen Kuepper ist freier Kuenstler und Dozent der JugendKunstschule des Tufa e.V. Unterstuetzt durch verschiedene Stiftungen und Firmen der Region hat Kuepper seit einem halben Jahr im Rahmen des Projekts Klangwelten ein Klangatelier an der St. Martinus Schule aufgebaut. Hier koennen sich die Schueler und Schuelerinnen kreativ mit dem Thema Klang und Musik auseinandersetzen.

(Text / Fot St. Martinus Schule / Text & Foto bearbeitet und erstellt i.A. von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 7/2020)

Pfarrbrief Sonderausgabe Juni 2020 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort koennen Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

16. Juli Sitzung des Ortsgemeinderates Reinsfeld in der Kulturhalle

Am Donnerstag, dem 17.07.2020, findet um 19:00 Uhr in der Kulturhalle Reinsfeld eine Sitzung des Ortsgemeinderates Reinsfeld statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzung unter Sicherstellung der aktuellen Covid-19-Standards (Abstands- und Hygieneregeln) durchgeführt wird. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister

Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:

TOP 1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

 

TOP 2

Einwohnerfragestunde

 

 

TOP 3

Informationen des Ortsbürgermeisters

 

 

TOP 4

 
TOP 5

Sachstand: Erweiterungsplanung Kindertagesstätte, Planung Dachsanierung Kulturhalle, Friedhofsplanung

Sachstand: Windpark Hochwald Reinsfeld

 

 

TOP 6

Sachstand: Gewerbe- und Industriepark Hochwald

 

 

TOP 7

Projektidee Baulücken Reinsfeld

 

 

TOP 8

Pauschalierungsangebot "Ausführungsverfahren Flachsheide II, 3. Bauabschnitt"

 

 

TOP 9

Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2020

 

 

TOP 10

Beratung und Beschlussfassung Haushaltsplan und -satzung 2020 der Ortsgemeinde Reinsfeld

 

 

TOP 11

Bauvoranfragen/Bauanträge (anonym)

 

 

TOP 12

Sonstiges

 

 

Nichtöffentliche Sitzung:

TOP 1

Bauvoranfragen/Bauanträge

 

 

TOP 2

Sonstiges

 

 

(Erstellt i.A. von Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 7/2020)

9. Corona-Bekaempfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Klicken Sie in das Bild zum download der PDF. Erstellt START4PUBLICITY 6/2020

Gemeinsame Verantwortung – Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände vereinbaren weitere Lockerungen

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Landrat Dr. Fritz Brechtel in der Pressekonferenz zu den neuesten Lockerungen. Quelle Staatskanzlei/ Pulkowski

Über den Stufenplan der Landesregierung Rheinland-Pfalz hinaus hat die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden weitere Lockerungen ab dem 10. Juni angekündigt. „Die weiterhin niedrigen Infektionszahlen lassen uns diesen durchdachten und verantwortungsvollen Schritt gemeinsam gehen,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem ersten Präsenztermin mit der kommunalen Familie seit dem Beginn der Corona-Pandemie.

Wir lassen uns dabei von klaren Maßgaben leiten und appellieren an die Menschen im Land, sich weiterhin besonnen, vernünftig und vorsichtig zu verhalten. Die Pandemie ist nicht vorbei. Es ist nun wichtig, den veränderten Alltag unter Corona-Bedingungen gut zu gestalten.“

„Für uns alle sind klare und nachvollziehbare Regeln wichtig, das haben wir in den letzten Wochen immer wieder betont. Also ‚Abstand, Hygiene und Alltagsmasken‘ als Formel. Darauf haben wir uns mit der Landesregierung gemeinsam im Grundsatz verständigt: Lockerungen, wo möglich und Regeln, wo nötig. Nur so können wir auch erreichen, dass die Menschen die Corona-Regeln überhaupt noch akzeptieren“, sagte Landrat Günther Schartz, Vorsitzender des Landkreistags und derzeit Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz.

Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing erläuterte die neuen Regelungen, die ab dem 10. Juni 2020 gelten sollen. „Wir erlauben früher als geplant Bus- und Schiffsreisen. Diese sind unter den Bedingungen des ÖPNV möglich, also mit Abstandsregeln und wo nicht möglich, mit klarer Maskenpflicht. Das sind gute Neuigkeiten für den rheinland-pfälzischen Tourismus, für die wir uns stark gemacht haben“, so der Minister.

„In unserem waldreichen Bundesland kann man gut vor der Haustür Urlaub machen, das stärkt auch die Regionen. Im Nationalpark haben wir seit Kurzem ein besonderes Angebot: Mit einer App führt ein Ranger durch die Natur. Denn draußen im Grünen zu sein, ist nach wie vor am besten, unsere naturnahen Tourismusangebote erfüllen alle Hygieneauflagen“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken.

Als weitere Neuerung hinzugekommen ist außerdem, dass sich zu jedem Anlass bis zu zehn Personen treffen dürfen, egal aus wie vielen Hausständen. „Das folgt dem Wunsch der Menschen in Rheinland-Pfalz nach mehr Kontakt und mehr Freizeitmöglichkeiten. Das ist auch im Sinne der kommunalen und staatlichen Ordnungsbehörden,“ so der Tenor der kommunalen Spitzenverbände.

Ohne feste Sitzplätze gilt die nun einheitliche Regel bzw. Begrenzung: eine Person pro 10 Quadratmeter. Ebenfalls neu: bei Außenveranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen, wie Gottesdiensten, Theater, Kinos, muss am Platz selbst keine Maske mehr getragen werden. Die Reservierungspflicht in der Gastronomie wird aufgehoben, die Notwendigkeit der Kontakterfassung bleibt bestehen, die Schließzeit der Gastronomie wird unter Beachtung der sonstigen Sperrzeiten bis 24 Uhr ausgedehnt. „Wichtig war uns auch im kulturellen Leben weitere Lockerungen zu ermöglichen. Deshalb werden wir nach dem Hygienekonzept des Chorverbandes das Proben von Chören unter Einhaltung von 3 Meter Mindestabstand wieder zulassen“, betonte die Ministerpräsidentin.

„Uns war es wichtig, die Regeln und Konzepte zu vereinheitlichen und damit auch zu vereinfachen. Heute sind wir in dieser Richtung einen wichtigen Schritt gegangen und haben mit der Landesregierung vereinbart, im engen Austausch die weiteren notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung abzustimmen“, so die Vorsitzenden der Kommunalen Spitzenverbände, Landrat Günther Schartz (Landkreistag), Oberbürgermeister Michael Ebling (Städtetag) und Aloysius Söhngen (Gemeinde- und Städtebund). 

Thema der heutigen Sitzung waren auch die Hygienekonzepte der Landesregierung für die einzelnen Bereiche. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die Kommunalen Spitzenverbände waren sich einig, dass die in den Hygienekonzepten aufgenommene lokale Anpassungsmöglichkeit ein gutes Mittel sei, um vor Ort passgenau zu handeln.

Andere Lockerungs- und Öffnungsmaßnahmen waren ohnehin für den 10. Juni 2020 geplant: Hallenschwimmbäder und Wellnessanlagen, vor allem auch in der Hotellerie, dürfen wieder öffnen. Auch sind erstmalig Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 75 Personen erlaubt. Ebenso können Freizeitparks sowie Campingplätze wieder vollständig öffnen.

Ministerpräsidentin Dreyer betonte allerdings: „Bei allen Lockerungen sollte jeder und jede bedenken: Draußen sein ist besser als drinnen. Abstand halten ist besser als Nähe. Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen sind besser als lockere Treffen. Weiterhin gelte der Grundsatz, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, mit denen man sich trifft, möglichst konstant zu lassen. Wo die Möglichkeit bestehe, sollen Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion, vor allem Husten, Erkältungssymptomatik oder Fieber, sollen möglichst zu Hause bleiben. Ihnen sei im Regelfall der Zutritt zu Einrichtungen, Veranstaltungen und Versammlungen zu verwehren, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Landesregierung habe gemeinsam mit den zuständigen kommunalen Behörden das Infektionsgeschehen durch ein effizientes Testkonzept im Blick. Neben der Testung von ermittelten Kontaktpersonen Infizierter und anlassbezogenen Populationstestungen bei Infektionen in Einrichtungen oder Unternehmen würden in Kitas und Schulen sowie ausgewählten Einrichtungen Stichproben in Form von Querschnittsuntersuchungen durchgeführt.

In Rheinland-Pfalz gilt der klare Handlungsrahmen:

  • Hygienemaßnahmen beachten.
  • Triff dich mit maximal zehn Personen oder zwei Hausständen.
  • Halte grundsätzlich Abstand.
  • Trage eine Maske, wenn du unbekannte Menschen triffst.
  • Es darf sich maximal eine Person pro 10m² aufhalten, wenn es keine festen Plätze gibt.
  • Bei nicht nur kurzfristigem Aufenthalt müssen die Kontaktdaten erfasst werden.

(Quelle Staatskanzlei RLP 6.2020 / Erstellt i.A. des OB von START4PUBLICITY 6/2020)

Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss und des Bau- , Ligenschafts- Umweltschutz- und Forstausschuss der Gemeinde Reinsfeld

Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss Reinsfeld und des Bau-, Liegenschafts-, Umweltschutz- und Forstausschuss Reinsfeld - am Donnerstag 02.07.2020 - 19:00 Uhr - in der Kulturhalle Reinsfeld! Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzung unter Sicherstellung der aktuellen Covid-19-Standards (Abstands- und Hygieneregeln) durchgeführt wird. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

Uwe Roßmann, Ortsbuergermeister

Oeffentlicher Teil:  

Ö 1  Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Ö 2 
Informationen des Ortsbürgermeisters

Ö 3  Erweiterungsplanung Kindertagesstätte, Planung Dachsanierung Kulturhalle, Friedhofsplanung

Ö 4  Sachstand "Gewerbe- und Industriepark Hochwald"

Ö 5  Sachstand "Windpark Hochwald Reinsfeld"

Ö 6  Projektidee Baulücken Reinsfeld

Ö 7  Straßenreparaturarbeiten 2020

Ö 8  Pauschalierungsangebot "Ausführungsverfahren Flachsheide II, 3. Bauabschnitt"

Ö 9  Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2020

Ö 10
Beratung Haushaltsplan und -satzung 2020 der Ortsgemeinde Reinsfeld

Ö 11 Anfragen / Anträge (Standort Biogut-Container, TuS Reinsfeld)

Ö 12 Verkehrsberuhigung und/oder 30-er Zone Flachsheide II

Ö 13 Bauvoranfragen/Bauanträge (anonym)

Ö 14 Sonstiges

Nicht öffentlicher Teil:

N 1 gesperrte Information / Bauvoranfragen / Bauanträge
N 2 gesperrte Information / Sonstiges

(Erstellt i.A. von Uwe Rossmann, Ortsbuergermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 6/2020

28. Mai Sitzung des Ortsgemeinderates Reinsfeld in der Kulturhalle

Am Donnerstag, dem 28.05.2020, findet um 19:00 Uhr in der Kulturhalle Reinsfeld eine Sitzung des Ortsgemeinderates Reinsfeld statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzung unter Sicherstellung der aktuellen Covid-19-Standards (Abstands- und Hygieneregeln) durchgeführt wird. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister

Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Einwohnerfragestunde

3. Informationen des Ortsbürgermeisters

4.  Neubaugebiet "Flachsheide II,3. Bauabschnitt"
4.1 Festlegung der Grundstückskaufpreise
4.2 Festlegung sonstiger Verkaufskonditionen
4.3 Ergänzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes, Teilgebiet "Flachsheide II" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB

5. Sonstiges

(Erstellt i.A. von Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 5/2020)

Infektionsgeschehen kontrollieren und mit Lockerungen Perspektiven für Familien und Gastronomie schaffen

Ministerpräsidentin Malu Dreyer informierte über die Lockerungen aus der Corona-Pandemie in einer Pressekonferenz am 6. Mai. © Foto Staatskanzlei RLP Pulkowski

Wir haben viel erreicht. Das Infektionsgeschehen in Rheinland-Pfalz ist so niedrig, wie noch nie seit Beginn der Corona-Pandemie. In Rheinland-Pfalz haben wir heute 6203 Covid-Kranke. Das ist nur noch ein Anstieg um 28 Fälle im Vergleich zum Vortag. Das gibt uns die Möglichkeit, Corona-Sicherheitsmaßnahmen zu lockern und den Menschen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben eine längerfristige Perspektive und mehr Planungssicherheit zu geben.

Wir eröffnen eine Perspektive für weitere behutsame Lockerungen der bestehenden Regelungen. Wichtig ist, dass die Länder im Grundsatz gemeinsam entscheiden, aber bei der Umsetzung der Beschüsse im Rahmen ihrer Rechtsverordnungen den Freiraum haben, auf die länderspezifischen Besonderheiten, insbesondere mit Blick auf das Infektionsgeschehen, einzugehen.

Das Land Rheinland-Pfalz wird auf dieser Basis nun über weitere Schritte entscheiden. Im Vordergrund stehen dabei für uns die Situation in den Familien, die Wahrung der Bildungschancen junger Menschen und die Eindämmung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden in Folge der Pandemie. Dafür haben wir klare Regeln entwickelt und einen Grenzwert bei Neuinfektionen festgelegt. Wird dieser überschritten, müssen wir erneut ein konsequentes Beschränkungskonzept umsetzen. Das erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute nach einer Videokonferenz der Regierungschefinnen und Chefs der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. "Wichtigstes Ziel bleibt, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten. Daran müssen sich alle Maßnahmen orientieren", so die Ministerpräsidentin. Sie begrüßte es, dass nach der heutigen Konferenz vor allem Eltern und Kinder sowie die Gastronomie klare Perspektiven erhielten. Darauf habe auch Rheinland-Pfalz in den Gesprächen hingewirkt. Das Land werde nun zu den einzelnen Bereichen die erforderliche Rechtsverordnung erarbeiten.

Neuinfektionen trotz schrittweiser Öffnung stabil, weitere Erleichterungen verantwortungsvoll

Deutschland sei durch einschneidende Beschränkungen und die hohe Disziplin in der Bevölkerung gelungen, die Zahl der täglichen Neuinfektionen deutlich zu reduzieren. Auch nach den ersten Öffnungsmaßnahmen seit dem 20. April sei die Zahl der Neuinfektionen niedrig geblieben. "Ich habe immer gesagt, wir gehen nach der Wenn-Dann-Regel vor", so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Wenn die Neuinfektionen nicht ansteigen, dann können wir weiter lockern. Daher sei es verantwortungsvoll, den Menschen und der Wirtschaft weitere erhebliche Erleichterungen zu ermöglichen und die freiheitseinschränkenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen, so die Ministerpräsidentin.

Monitoring der Infektionszahlen und Grenzwert für Beschränkungskonzept

"Wir werden die Infektionszahlen genau beobachten. Wird ein bestimmter Grenzwert überschritten, werden wir in einem 3-Stufen Programm mit Beschränkungsmaßnahmen reagieren", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.  Damit könne man, rechtzeitig gegensteuern. Bund und Länder hätten beschlossen, schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete aufzubauen und sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern weiter eng abzustimmen. Auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate müsse sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Deshalb würden die Länder sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt werde.

3-Stufenkonzept

Die Landesgesundheitsbehrden informieren darüber das Robert-Koch-Institut. 1. Stufe: Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. 2. Stufe: Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschräüungen regional wieder konsequent eingeführt werden. Diese Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden, bis dieser Wert mindestens sieben Tage unterschritten wird. 3. Stufe: Darüber hinaus sind auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus spätestens dann geboten, wenn die Zahl weiter steigt und es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten.

Es kommt auf jeden an: Abstands und Hygiene-Regeln sind Grundlage für Erfolg

Bund und Länder haben nach dem Beschluss den Pfad zur schrittweisen Öffnung gemeinsam definiert. Wenn angesichts auch dieses zweiten großen Öffnungsschritts die Zahlen der Neuinfektionen weiter niedrig bleiben, sollen die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonderheiten und des jeweiligen Infektionsgeschehens die verbliebenen Schritte auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen gehen. Das gibt den Ländern Spielraum für eigene Regelungen orientiert am jeweiligen Infektionsgeschehen, so die Ministerpräsidentin. Mit jedem zusätzlichen Grad der Öffnung werde es umso wichtiger, dass Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten würden, weil durch die zunehmende Zahl an Kontakten die Gefahr neuer Infektionsketten steige. Diese müssten schnell erkannt und unterbrochen werden. Dazu leiste der öffentliche Gesundheitsdienst einen zentralen Beitrag, wofür die Landesregierung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danke.

Nachverfolgen von Infektionsketten

Die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen bleibe noch für lange Zeit, Abstand zu halten, heißt es in dem Beschluss weiter. Deshalb bleibe es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Auch das Tragen von Alltagsmasken bleibe in bestimmten öffentlichen Bereichen wichtig. Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten sei der Einsatz von digitalem "contact tracing" eine wichtige Maßnahme. "Die Ländervertreter haben sich dafür stark gemacht, dass der Bund bei der Entwicklung der entsprechenden App einen dezentralen Ansatz verfolgt und den Einsatz dieser App durch die Bürgerinnen und Bürger nach dem Prinzip der "doppelten Freiwilligkeit" ermöglicht, so die Ministerpräsidentin. Das bedeute, dass die europäischen und deutschen Datenschutzregeln strikt eingehalten werden und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert ausschließlich auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils gespeichert werden. Darüber hinaus solle nicht nur der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren, sondern auch eine mögliche Datenweitergabe an das RKI zur Optimierung der App und für die epidemiologische Forschung solle nur freiwillig erfolgen.

Alle Schülerinnen und Schüler werden schrittweise bis zu den Sommerferien wieder in die Schule gehen

Die Ministerpräsidentin begrüßte es, dass mit dem Beschluss eine gute Perspektive für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern gegeben werde. So sollen die Schulen schrittweise eine Beschulung aller Schülerinnen und Schüler unter Durchführung entsprechender Hygienemaßnahmen und Einhaltung von Abstandsregeln ermöglichen. Diese betreffen sowohl den Unterricht, als auch das Pausengeschehen und die Schülerbeörderung.

Alle LÃnder können nun ihre Pläne für die schrittweisen Öffnungen der Schulen verkünden. Diese Öffnungen werden im zwei Wochen Rhythmus erfolgen. Das ist nötig, um das Infektionsgeschehen im Blick behalten und ggf. nachsteuern zu können. Erklärtes Ziel dabei ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler vor den Sommerferien tage- oder wochenweise in die Schule kommen können. Die Lerngruppen werden dabei so geteilt, dass in der Regel maximal 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler vor Ort in den Schulen sein werden. Präsenz- und Fernunterricht werden sich also weiter abwechseln.

"Nachdem bereits am 27. April die Prüflinge an berufsbildenden Schulen sowie die Abiturientinnen und Abiturienten an die Schulen gekommen sind, haben die Schulen am Montag für rund 130.000 weitere Schülerinnen und Schüler geöffnet. Alle an Schule Beteiligten haben die schrittweise Öffnung gemeinschaftlich vorbereitet und sehr gut gelingen lassen. Wir wollen diesen Weg verantwortungsbewusst und gemeinschaftlich weitergehen", so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Geplant ist, dass am 18. Mai die Berufsbildenden Schulen weiter starten. An den allgemeinbildenden Schulen werden zum 25. Mai weitere Klassen- und Jahrgangsstufen an die Schulen zurückkehren. So sollen am 25 Mai beispielsweise die dritten Klassen der Grundschulen sowie die 5. und 6. Klassen der Orientierungsstufe der weiterführenden Schulen folgen. Im Anschluss soll es in Zwei-Wochen-Schritten zu weiteren Öffnungen kommen: Am 8. Juni folgen beispielsweise die achten Klassen, sodass bis Mitte Juni alle Schülerinnen und Schüler wieder in den Schulen sein können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.

Stufenplan Schulöffnungen

"Wir wissen, dass es sehr viele unterschiedliche Schulen in Rheinland-Pfalz gibt, mit unterschiedlichen räumlichen aber auch personellen Voraussetzungen. Deshalb ist das, was sich hier in der Pressekonferenz so einfach anhört, in der Praxis mit einem sehr hohen organisatorischen Aufwand verbunden. Die heutige Botschaft lautet deshalb: Wir haben einen klaren Fahrplan und unsere Schulen bekommen gleichzeitig viel Raum für Flexibilität und die Lösungen, die zur jeweiligen Schule passt. Und das funktioniert gut, wie wir beispielsweise bei der Öffnung der Grundschulen seit Montag sehen", so Hubig weiter.

Konkret kann das bedeuten, dass an einer Schule das Wochensystem besser zu den Voraussetzungen vor Ort passt, an einer anderen Schule aber beispielsweise die Klassenstufe 1 und 2 Montag und Dienstag kommen dürfen, 3 und 4 dann den Rest der Woche. Die Schulaufsicht berät und begleitet die Schulen dabei, für sich den passenden Weg zu finden.

"Unser Fahrplan für die Schulöffnungen ist klar und gut. Wir wissen aber auch, dass dieser Fahrplan sich nicht 1 zu 1 auf alle Schulen im Land übertragen lässt. Wir haben ganz kleine Schulen in Rheinland-Pfalz mit 50 Schülerinnen und Schülern bis hin zu großen Systemen mit mehreren Tausend Lernenden. Für all diese Systeme brauchen wir tragfähige Lösungen. Alle “ Schulen, Lehrkräfte, die Schulträger, die Schulaufsicht und das Bildungsministerium“ arbeiten zusammen, so dass vor Ort die Lösung gefunden werden kann, die gut und sicher trägt. Für uns ist wichtig, dass die Schulen, aber auch die Eltern Planungssicherheit bekommen. Wir stellen jetzt sicher, dass tatsächlich alle Schülerinnen und Schüler vor den Sommerferien wieder zurück in die Schule kommen können", so die Bildungsministerin.

Schülerinnen und Schüler, die besonderen Unterstützungsbedarf haben, müssten diesen auch bekommen. Deshalb werde während der schrittweisen Schulöffnung die erweiterte Notbetreuung weiterlaufen. Sprachförderangebote würden wieder aufgenommen.

" KMK-Präsidentin kann ich Ihnen mitteilen, dass wir gestern Abend noch einmal eine Schaltkonferenz mit allen Ministerinnen und Ministern hatten. Ich bin sehr froh darüber, dass sich die KMK im Moment so engmaschig abstimmt und gut miteinander arbeitet. Wir haben gestern vereinbart, dass wir das auch weiterhin so halten wollen. Mein Dank gilt abschließend allen, die seit vielen Wochen mit Hochdruck daran arbeiten, dass Schule in diesen Zeiten gelingt. Das sind die Schulen mit ihren Schulleitungen und Lehrkräften, die Schulträger und die Schulaufsicht. Haben Sie vielen Dank. Und auch ein großes Dankeschön an alle Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern. Die vergangenen Wochen haben Familien vor große Herausforderungen gestellt. Wir gehen jetzt Schritte hin zu einer neuen Normalität. Es wird noch nicht alles wie früher, aber es wird zu einer deutlichen Entlastung in den Familien kommen", sagte Hubig.

Perspektive für die Kinderbetreuung

"Auch in unseren Kitas werden wir zu weiteren Öffnungen kommen", erklärte die Bildungsministerin. Rheinland-Pfalz hatte seit Beginn der Kita-Schließungen eine weit gefasste Notbetreuung, die allen Kindern von Sorgeberechtigten mit Betreuungsbedarf offenstand. Nun geht es darum, die Betreuungsmöglichkeiten Schritt für Schritt zu erweitern. In Rheinland-Pfalz werden die Kita-Spitzen, das Bildungsministerium und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) umgehend gemeinsam Leitlinien entwickeln, wie schrittweise vor Ort die Kinderbetreuung ausgeweitet werden kann.

"Bei den Kitas geht es nicht nur um die Frage der Betreuung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, es geht vor allem auch um frühkindliche Bildung. Unser Ziel ist es, dass jedes Kind bis zu den Sommerferien Zugang zu einem pädagogischen Angebot in Kindertagesbetreuung erhält, wenn auch nur eingeschränkt, z.B. tage- oder stundenweise. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Vorschulkinder, die auf der Schwelle zur Einschulung stehen. Damit das mit Blick auf den Infektionsschutz umgesetzt werden kann, haben wir unter anderem mit den Kommunalen Spitzenverbänden, dem LSJV, dem Landeselternausschuss, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband sowie der Gewerkschaft komba gemeinsame Empfehlungen zur Konkretisierung der Hygienepläne in den Kitas vorgelegt. Klar ist: Kita-Kinder brauchen Nähe, sie können Abstand nicht dauerhaft einhalten. Das haben wir in unseren Empfehlungen berücksichtigt. Der Gesundheitsschutz der Erzieherinnen, der Kinder, des pädagogischen und nicht pädagogischen Personals steht an oberster Stelle. Zu den weiteren Planungen der Kita-Öffnungen stehen wir in engem Austausch mit den Kita-Spitzen und haben vereinbart, dass wir die nächsten Schritte gemeinsam festlegen", so Hubig abschließend.

Perspektive für die Sommerferien: Gaststätten, Hotels, Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Campingplätze werden stufenweise geöffnet

Für die Gastronomie in Rheinland-Pfalz kündigten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing an, dass Gaststätten- und Hotelbetriebe unter konsequenter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln stufenweise wieder öffnen dürfen.

"Ab 13. Mai wollen wir Gastronomen ermöglichen, ihre Lokale für den Innen- und Außenbetrieb von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr wieder zu öffnen. Dafür gelten strenge Auflagen wie Abstandsflächen und Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen. Darüber hinaus soll es in der ersten Phase eine Dokumentationspflicht für die Gästebewegungen geben. Des Weiteren gibt es eine Reservierungspflicht, um Begegnungen und Wartezeiten möglichst zu minimieren", so Dreyer und Wissing. Die Gastronomiebranche habe unter den Corona-Sicherheitsmaßnahmen besonders gelitten, daher sei es wichtig, dass es jetzt eine klare Perspektive gebe. Der Start am Mittwoch, dem 13. Mai, gebe den Gastronomen die Möglichkeit, sich auf das Wochenende vorzubereiten.

Ebenfalls ab dem 13. Mai sollen Tagesausflugsschifffahrt wieder möglich sein, sowie die Campingplätze für Dauercamper mit eigenen Sanitäreinrichtungen und Wohnmobilstellplätze wieder öffnen dürfen. Auch für sie gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln.

In der zweiten Stufe ab dem 18. Mai soll die Öffnung von Hotelbetrieben, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Campingplätzen für Nutzer mit eigenen sanitären Einrichtungen und Jugendherbergen für touristische Zwecke möglich sein. Bis dahin soll es bei der Möglichkeit bleiben, Dienst- und Geschäftsreisende zu beherbergen. Die Hoteliers müssen ebenfalls ein umfassendes Hygienekonzept vorlegen.

Weitere Perspektive für Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, Fahrschulen und Bildungsangebote

"Am 13. Mai ermöglichen wir nun auch neben Friseuren und Fußpflege anderen Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege, wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massage, Tatoostudios, Solarien die Öffnung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln. Ebenso verhält es sich mit den Fahrschulen, die auch am 13. Mai öffnen dürfen". Alle Angebote in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sollen nun auch ab 13. Mai die Möglichkeit haben wieder zu öffnen unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.

Besuchsmöglichkeiten ausweiten

"Ãltere Menschen, Bewohner von Wohnheimen oder Pflegeeinrichtungen oder Patienten in Krankenhäusern sollen wieder mehr Besuch erhalten können. Sie haben in der Vergangenheit besonders unter den Kontaktbeschränkungen gelitten. Ich bin froh, dass wir das in Rheinland-Pfalz schon heute umsetzen können. Von Donnerstag an ist ein Gast für maximal eine Stunde pro Tag erlaubt. Das war mir gerade vor dem Muttertagswochenende wichtig", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen haben Bund und Länder bereits vereinbart, dass nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen unter Hinzuziehung von externem Sachverstand ergriffen werden. Dabei sei zu berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürften. Vor dem Hintergrund der niedrigen Infektionszahlen wurde nunmehr beschlossen, dass in alle Konzepte bzw. die erlassenen Allgemeinverfügungen zu den Kontaktbeschränkungen bezüglich dieser Einrichtungen eine Regelung aufgenommen werden soll, die jedem Patienten/Bewohner einer solchen Einrichtung den wiederkehrenden Besuch durch eine definierte Person ermöglicht, sofern es aktuell kein aktives SARS-Cov-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt.

Kontaktbeschrä¤nkungen bis 5. Juni verlängert

Es bleibt bei einer Maskenpflicht in bestimmen öffentlichen Bereichen. Die Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bis zum 5. Juni gelten.  Angesichts der niedrigen Infektionszahlen haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs entschieden, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit Personen eines weiteren Hausstandes möglich sein, soll. Über diesen Punkt wird die Landesregierung in der nächsten Woche intensiv beraten.

Breitensport unter freiem Himmel und Fußballbundesliga

Auch Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel werde unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt. Die Sonderstellung von Berufssportlerinnen und Berufssportlern erfordere “ auch rechtlich “ eine gesonderte Beurteilung.

Beschluss Wiederaufnahme von Sport Stufenweiser Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb

Die Fortsetzung des Spielbetriebes in der 1. und 2. Fußballbundesliga ab der zweiten Maihälfte sei für die dort startberechtigten 36 Vereine auf deren Kosten vertretbar. Die DFL lege die konkreten Daten für die Spiele fest. Dabei seien die Ausführungen der zuständigen Bundesministerien zum erarbeiteten Schutzkonzept der DFL sowie die Maßgaben des Beschlusses der Sportministerinnen und Sportminister der Länder vom 28. April 2020 zu berücksichtigen. "Hinsichtlich der anderen Fußballligen haben wir den DFB gebeten, tragfähige Zukunftskonzepte zu entwickeln", so die Ministerpräsidentin weiter.

Kultur

Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Kulturministerkonferenz entscheiden.

Grenzsituation verbessern

"Ich habe in der Schalte mit der Bundeskanzlerin erneut die Frage der Grenzkontrollen und Grenzschließungen an unseren Außengrenzen zu Luxemburg und Frankreich aufgerufen. Die Belastung für die Bevölkerung sowie die Pendler und Pendlerinnen vor Ort ist nach wie vor sehr hoch. Ich halte erstens das genannte Datum 15. Mai für zu spät und zweitens ist nicht erklärbar, warum die Grenzen zu Luxemburg und Frankreich heute noch anders behandelt werden als die Grenzen zu Belgien und den Niederlanden. Das Infektionsgeschehen hat sich in Frankreich und in Luxemburg erfreulicherweise entspannt. Deshalb können Grenzschließungen und Grenzkontrollen aufgehoben werden. Und das RKI hat die Einstufungen in Risikogebiete aufgehoben. Es gibt also viele Gründe, von Grenzkontrollen abzusehen und den jeweiligen innerstaatlichen Auflagen zu vertrauen. Die Bundeskanzlerin hat mir zugesichert, diese Thematik im Rahmen des Corona-Kabinetts auf Bundeseben zu erörtern und eine kurzfristige Rückmeldung durch den Bundesinnenminister angekündigt", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Großveranstaltungen

Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, gößere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen bleiben weiter untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens sei davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.

Schrittweise Öffnung weiterer Bereiche

"Wir haben beschlossen, dass die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und unserer landesspezifischen Besonderheiten über die schrittweise Öffnung weiterer Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden", so Ministerpräsidentin Dreyer. Rheinland-Pfalz werde in der kommenden Woche einen Stufenplan für u.a. die folgenden Bereiche vorlegen: 

  • Vorlesungsbetrieb an Hochschulen
  • Bars, Clubs und Diskotheken
  • Messen
  • Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm und Spaßbädern
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie
  • Veranstaltungen ohne Festcharakter
  • Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

"Jetzt geht es darum, das Virus weiter unter Kontrolle zu halten. Meine Landesregierung ist bei allem, was sie beschließt, geleitet von dem Ziel, eine Ausgewogenheit zwischen Gesundheitsschutz und den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise herzustellen und den berechtigten Interessen und Nöten aller Bevölkerungsgruppen gerecht zu werden", so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

( Quelle Pressemitteilung der Staatskanzlei RLP vom 06.05.2020 / Erstellt von START4PUBLICITY 5/2020)

Bluehende Landschaft Reinsfeld: Staudenspenden gesucht

Initiative Bluehende Landschaft & Heimatverein Reinsfeld - 2020 geht es weiter - Bienenfreundliche Staudenspenden gesucht

Die neuen Reinsfelder Bluehflaechen bieten seit den letzten Wochen bereits in Teilen ein buntes, farbenfrohes und vielfaeltiges Bild der Natur. Im Rahmen des Projekts BienenBlütenReich vom Netzwerk Bluehende Landschaft hatte die Iniative Reinsfeld im Kirchenpark Reinsfeld Flaechen fuer mehr Artenvielfalt in der Flora und zur Foerderung der Fauna fuer Biene, Hummel, Schmetterling und Co bereits 2019 angelegt. Spaziergaenger und Besucherinnen des Kirchenparks haben sicherlich bemerkt, dass die Saat der zweijaehrigen Wildblumen allmaehlich ebenfalls aufgeht. In einem von zwei Beeten treiben die Pflanzen trotz der langen Trockenheit aus. Die Ausbildung der Blüten und der Früchte mit den Samen sollte jetzt erfolgen und im spaeten Fruehjahr/fruehen Sommer mit Blüten erfreuen. Dazu gehoeren z.B. Nachtviolen, Margaretenblumen, verschiedene Glockenblumen und Nelken oder wilder Fenchel.
Im vorderen Bereich des Parks hatte der Heimatverein Reinsfeld e.V. im Herbst 2019 ein vom Land gefaerdertes ehrenamtliches Buergerprojekt Bienen und Wildnarzissen im Kirchenpark Reinsfeld mit dem Ziel gestartet, sukzessive eine nachhaltige und insektenfreundliche Blumenzwiebelbepflanzung mit verwildernden Narzissen, Wildtulpen und verwildernden Krokussen umzusetzen. Mehr als 1.000 unterschiedliche Blumenzwiebeln sind unter Beteiligung von Mitgliedern des Heimatvereins, Mitarbeitern der Tourist-Information, Mitgliedern des Bluehwiesenprojektes, Mitgliedern des Gemeinderates und Schuelerinnen und Schuelern der Martinusschule gesetzt worden und bluehen seit Anfang April ganz wunderbar.
Aktuell
setzen die Mitglieder der Bluehwiesengruppe dauerhafte und heimische Stauden im zweiten Beet direkt am Kriegerdenkmal vor der St. Remigius Pfarrkirche ein (siehe Foto mit Anne Hartmann). Die Beetanlage ist recht gross und die bisher gepflanzten Stauden, die von Buergerinnen gespendet wurden, benoetigen sicherlich ein bis zwei Jahre, um Flaechenwirkung zu erzielen. In dieser Beetanlage soll im Sommer vom Heimatverein ein Insektenhotel aufgestellt werden. Die Gruppe bittet daher die Reinsfelderinnen und Reinsfelder, die in ihren eigenen Gaerten Stauden gepflanzt haben und jetzt im Fruehjahr die Beete aufraeumen, um "Staudenspenden". Wer die eine oder andere Pflanze abgeben kann, ist herzlich eingeladen. Sie koennen im Bio-Laden bei Anne Hartmann abgegeben werden. Die Bluehwiesengruppe und der Heimatverein Reinsfeld bedanken sich jetzt schon dafuer ganz herzlich.
Das bisherige Ergebnis kann sich sehen lassen und viele moechten im naechsten Jahr mitmachen und Flaechen bereitstellen. So auch die Ortsgemeinde Reinsfeld z.B. auf Verkehrsinseln, oder im Bereich des Radweges. Aber auch viele Privatpersonen moechten sich an der Initiative beteiligen.2020 wird es auf jeden Fall mit neuen und weiteren Anlagen weitergehen und die Erfahrungen mit den ersten Bluehflaechen werden hilfreich sein, um bereits eingebrachte Ideen und Anregungen umzusetzen. Im Namen der Reinsfelder Initiative Blühende Landschaft sagt Ihnen allen Anne von Anne's Naturladen "Vielen Dank fuer die riesige Unterstuetzung und Hilfe."

(Fotos Privat / Text / Animation erstellt von START4PUBLICITY 04 /2020)

Erste Gottesdienste in Reinsfeld am Wochenende unter Auflagen

Seit dem 03.05.20 sind im Bistum Trier wieder oeffentliche Gottesdienste unter Auflagen und Einhaltung eines vorgegebenen Schutzkonzeptes (siehe PDF) moeglich. In der Pfarrkirche St. Remigius sind die Reinsfelder zu folgenden Terminen eingeladen gemeinsam die Heilige Messe zu feiern:

Sa. 09.05.2020, 18.00 Uhr

So. 10.05.2020, 11.00 Uhr

Voraussetzung zur Teilnahme am Gottesdienst: Anmeldung

Voraussetzung fuer die Teilnahme an einem der Gottesdienste ist eine Anmeldung im Pfarrbuero in Reinsfeld. Diese ist am Fr. 08.05.2020 von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, ausschliesslich telefonisch moeglich. Hierbei werden Name und Anschrift aller angemeldeten Gottesdienstteilnehmer erfasst (eine ausfuehrliche Erklaerung zum Datenschutz finden sie im Aushang an der Kirche und hier...)

Schutzkonzept
Bei der Feier der Gottesdienste ist ein umfangreiches Hygiene- und Schutzkonzept, welches vom Bistum Trier in Abstimmung mit den staatlichen Behoerden erstellt wurde, zu beachten. Die Raete der Pfarrgemeinde haben darueber beraten und werden es umsetzten. Neben besonderen Regularien beim Betreten und Verlassen der Kirche und beim Kommuniongang, gehoert hier das Einhalten von Abstaenden in der Kirche, sowie das Tragen eines Mund-Nasenschutzes (wie beim Einkauf) dazu. Wir bitten Sie diesen moeglichst selbst mitzubringen.

Empfangsdienst
Ein Empfangsdienst ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen der Pfarrgemeinde steht bereit und wird in allen Fragen gerne behilflich sein.

Öffnung der Kirche
Die Kirche wird 15 Minuten vor dem Gottesdienst geoeffnet. Bitte beachten Sie auch vor dem Gebaeude die Abstandsregeln.

(Quelle PG-Schillingen / Bistum Trier / Erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 5/2020)

Zum download der PDF Schutzkonzept clicken Sie ins Bild

Neue Landesverordnung: Lockerungen für Bevölkerung bei weiter hohem Infektionsschutz

Die Landesregierung wird die Beschlüsse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und -chefinnen der Länder heute in einer Verordnung umsetzen. Sie gelten dann ab Montag, den 20. April. „Wir haben die Infektionsgeschwindigkeit durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen reduziert. Deshalb sind im Land nun wieder schrittweise mehr Freiheiten möglich“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Mainz. Im Mittelpunkt stünde aber weiter der Schutz der Bevölkerung vor neuen Infektionen.

„Das Virus ist tückisch. Es dauert 14 Tage bis wir sehen können, welcher Effekt durch die Lockerungen eintritt. Deshalb halten Sie bitte weiterhin Abstand und bleiben Sie möglichst zu Hause. Tragen Sie wann immer möglich, vor allem aber beim Einkaufen und bei der Nutzung des ÖPNV eine sogenannte nicht-medizinische Alltagsmaske“, appellierte die Ministerpräsidentin.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Neu ist, dass ab Montag in allen Geschäften der Verkauf auf einer Fläche von bis zu 800 qm² möglich ist. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen.
  • Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Das gleiche gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel, den LKW-Handel und für Auto-Waschanlagen.
  • Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10 qm² gelten für alle weiterhin.
  • Von Montag an ist der Straßenverkauf von Eis zulässig.
  • Wochenmärkte können mit einem erweiterten Sortiment bestückt werden.
  • Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.
  • Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.
  • Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen Spielplätze bleiben geschlossen.

„Alles, was Sie bisher tun durften, bleibt auch weiterhin erlaubt,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Dazu gibt es erste Lockerungen. Wenn wir uns alle diszipliniert und geduldig verhalten, sind vielleicht bald weitere möglich.“

(Quelle Staatskanzlei RLP vom 17.04.2020 / Erstellt i.A. des OB von START4PUBLICITY 4/2020)

Pfarrbrief Sonderausgabe März / April 2020 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort koennen Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 4/2020

"Aus gegebenem Anlass findet wegen COVID-19 und damit verbundenem Versammlungsverbot dieses Jahr in Reinsfeld keine Maibaum-Aufstellung statt. "                 
Uwe Roßmann (Ortsbürgermeister)

Schrittweise erste Lockerungen aus dem Corona-Shutdown

Kontaktsperren bleiben vorerst

Kanzlerin Merkel und die Länder haben sich in der Corona-Krise darauf geeinigt, die Kontaktbeschränkungen zu verlängern. Doch die Maßnahmen werden gelockert: Ab Montag sollen mehr Geschäfte wieder öffnen. Bund und Länder haben sich bei ihren Beratungen auf eine Verlängerung der Kontaktbeschränkungen verständigt. "Es darf jetzt kein falsches Vorpreschen geben", sagte Bundeskanzlerin Merkel nach einer Telefonkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder. Man habe zwar etwas erreicht - die Krankenhäuser, die Ärzte und die Pflegekräfte seien nicht überlastet worden. Aber das sei nur ein Zwischenerfolg, "ein zerbrechlicher Zwischenerfolg", warnte Merkel.Vereinbart wurden aber auch Lockerungen. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern sollen bereits ab Montag wieder öffnen dürfen - allerdings unter strengen Hygiene-Auflagen. Auf den Straßen dürften sich außerdem keine langen Schlangen bilden, sagte Merkel. Auch Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen können unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen. Friseure sollen ihre Arbeit unter strengen Auflagen ab dem 4. Mai wieder aufnehmen dürfen.

Masken im Alltag "dringend" empfohlen

Außerdem empfehlen Bund und Länder "dringend" das Tragen von Alltagsmasken in Bus und Bahn und beim Einkaufen. Auf Freiwilligkeit basieren soll auch der Gebrauch einer Smartphone-App zur Nachverfolgung der Kontakte von Infizierten. Großveranstaltungen sollen bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Länder getroffen werden. Daneben bleiben vor allem die Abstandsvorschrift von 1,5 Metern und die Kontaktbeschränkung auf höchstens eine außerhalb des eigenen Haushalts lebende Person bestehen. Auch Gottesdienste bleiben weiter untersagt. Noch in dieser Woche werde es mit Religionsvertretern aber Gespräche geben, "wie man einen einvernehmlichen Weg für das weitere Vorgehen" finde, sagte Merkel. Restaurants, Bars und Kneipen sollen wie bisher grundsätzlich geschlossen bleiben.

Schrittweise Öffnung der Schulen

Die Schulen sollen schrittweise ab dem 4. Mai wieder öffnen, beginnend mit den Abschlussklassen und den Schülern, bei denen Prüfungen oder ein Schulwechsel anstehen. Die Kultusministerkonferenz soll bis zum 29. April ein Konzept ausarbeiten, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden kann. Mehrere Vertreter von Bund und Ländern hatten vor der Konferenz ein abgestimmtes Vorgehen bei der Öffnung von Kitas und Schulen gefordert. Der Deutsche Lehrerverband hatte betont, die Schulen bräuchten einen langen Vorlauf. Bayern will die Schulen laut Ministerpräsident Söder schrittweise ab dem 11. Mai wieder öffnen, zunächst in den Abschlussklassen. Kitas und Grundschulen blieben bis auf die 4. Klassen vorerst geschlossen. Andere Bundesländer wollen ab 4. Mai in die Schulöffnungen einsteigen.

Mögliche weitere Lockerungen für die Wirtschaft

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will sich am Freitag mit den Wirtschaftsverbänden über den genauen Ablauf der Lockerungen abstimmen. Es sollte, sobald es der Gesundheitsschutz zulasse, auch über mögliche weitere Lockerungen gesprochen werden, sagt Altmaier. Die großen Einschränkungen der Bevölkerung hätten sich gelohnt. Deshalb seien nun erste Lockerungen möglich. "Das wird viele Unternehmen freuen, mich auch." Bund und Länder wollen im 14-Tages-Rhythmus über die weiteren Schritte in der Corona-Krise beraten - der nächste Termin ist für den 30. April angesetzt.

(Quelle Text und Video ard.de)

Fieberambulanz Hermeskeil startet Dienstag 14. April in der Halle der BBS

Mit der Inbetriebnahme einer Fieberambulanz in der Halle der Berufsbildenden Schule (BBS) unterhalb der Borwiesenstr. 5 - Buszufahrt und Haltestellen des Gymnasiums - in Hermeskeil ab Dienstag, 14. April 2020, besteht im Landkreis Trier-Saarburg eine flaechendeckende Versorgung von Teststellen bei Verdacht einer Infektion mit dem Corona-Virus.  Kuenftig kann man sich zu folgenden Zeiten auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen:
Montag  &  Donnerstag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 Uhr & 15 - 18 Uhr
Mittwoch & Freitag     13 - 16 Uhr

In Hermeskeil wird die Fieberambulanz neben Dr. Nicole Nothardt von den niedergelassenen Ärzten Dr. Bernd Klotz, Dr. Olaf Müller, Sebastian Scholz, Dr. Marius Federiga sowie Dr. Sebastian Hoppe betrieben. Patientinnen und Patienten werden nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts auf eine moegliche Infektion untersucht. Patienten, die die charakteristischen Symptome zeigen oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestaetigten Infektionsfall hatten, benoetigen fuer die Untersuchung lediglich ihre Krankenversicherungskarte.

3. Corona Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz konsolidiert 1.4.20

In der konsolidierten 3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23. März (Änderungen zum 1. April 2020) wurden die bisherigen Verordnungen des Landes zusammengefasst. Diese Verordnung ersetzt auch alle bisher vom Landkreis Trier-Saarburg erlassenen Allgemeinverfügungen. Die 3. CoBelVO finden Sie durch klick in die Grafik unten als PDF zum download oder hier

Hauptpunkte dieser Verordnung sind:

  • Schließung zahlreicher Einrichtungen wie Restaurants, Cafés, Kneipen, Eisedielen, öffentliche Einrichtungen.
  • Weiter geöffnet bleiben: Lebensmittelbetriebe, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Banken, Reinigungen, Großhandel.
  • Verbot von Zusammenkünften im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen (Ausnahme: Familie in einem Hausstand)
  • Verbot von Veranstaltungen
  • Verbot von Vereinsveranstaltungen
  • Verbot von Zusammenkünften von Religionsgemeinschaften
  • Schließung von Schulen und Kindertagersstätten
  • Einschränkung der Besuchszeiten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen

Diese Verordnung gilt zunächst bis zum 19. April 2020.

Klicken Sie in die Grafik zum herunterladen der 3. Corona Bekämpfungsverordnung für RLP vom 03.04.2020. Erstellt durch START4PUBLICITY 4/2020

Bund und Länder einigen sich auf Erweiterung von Corona-Schutzmaßnahmen

Ministerpräsidentin Malu Dreyer informierte über die Ergebnisse der Corona-Schaltkonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten © Foto Staatskanzlei

Am Sonntag 22. März haben die Regierungschefinnen und-chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin einheitliche Verschärfungen der Schutzmaßnahmen beschlossen, um die weiterhin rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. „Wir befinden uns in einer historischen Situation. Die alarmierende Lage in anderen Ländern der Europäischen Union – insbesondere in Italien und Frankreich – verdeutlicht von Tag zu Tag mehr: Die Lage ist sehr ernst, es geht letztlich um Leben und Tod.

In dieser Zeit der maximalen Verunsicherung in der Bevölkerung war es wichtig, dass wir für größtmögliche Klarheit sorgen und eine einheitliche Regelung zum Schutz der Menschen gefunden haben. Einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Maßnahmen in den Ländern hätte die Unsicherheit in der Bevölkerung verschärft“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Wir danken all denjenigen, die sich vorbildlich an die Maßnahmen gehalten haben. In Anbetracht der weiterhin steigenden Infektionszahlen in ganz Deutschland und auch hier bei uns in Rheinland-Pfalz sehen wir es deshalb als notwendig an, die Maßnahmen zu erweitern. Damit wollen wir die Infektionskurve abflachen, damit auch bei hohen Krankheitsfällen stets genügend Intensivplätze zur Verfügung stehen und die gesundheitliche Versorgung weiterhin gesichert bleibt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die Gefahr ist der häufige unmittelbare soziale Kontakt, der dem Virus eine unkontrollierte Verbreitung ermöglicht. Deswegen beschränken wir diesen stark. Dabei ist es egal, ob der Kontakt im öffentlichen Raum oder im häuslichen Umfeld stattfindet.

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer dankte insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrechterhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.

In Rheinland-Pfalz werden viele dieser Maßnahmen bereits umgesetzt, folgendes wird sich verändern:

Wir schränken den Kreis der Kontaktpersonen weiter ein. Deswegen ist das Verlassen der eigenen Wohnräume und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

So wollen wir dafür sorgen, dass die Ansteckungsgefahr sinkt. Weitere Dienstleistungen werden verboten: z.B. Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios. Davon nicht betroffen sind medizinische Dienstleistungen, wie die medizinische Fußpflege, Optiker, oder Hörgeräteakustiker.

„Uns ist bewusst, dass alle getroffenen Maßnahmen und insbesondere die strikte Begrenzung von sozialen Kontakten den Alltag der Bürgerinnen und Bürger einschneidend verändert“, so die Ministerpräsidentin. „Aber wir sehen aktuell in unserer Nachbarregionen "Grand Est" in Frankreich und in Italien wie rasant und wie tödlich die Folgen der Corona-Pandemie sein können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Kontaktverzicht heute, kann morgen Leben retten. Wir sind es unseren Mitbürgern schuldig, die eine Vorerkrankung haben oder älter sind. Es geht buchstäblich um Leben und Tod! Wir sind es auch den Ärzten und Ärztinnen, Pfleger und Pflegerinnen, Polizisten und Polizistinnen, Feuerwehrleuten, Rettungskräften und denjenigen, die z.B. in Lebensmittelläden, Bahnen oder Bussen unser Leben am Laufen halten, schuldig. Sie arbeiten jetzt schon bis zur Erschöpfung. Es ist die Aufgabe eines jeden, in dieser historischen Situation Vernunft und Verständnis zu zeigen und es ist unsere Pflicht, sie zu unterstützen, indem wir die Schutz-Maßnahmen einhalten“, appellierte die Ministerpräsidentin an die Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen.

Die Regierungschefs haben darüber hinaus über ein Gesetzespaket gesprochen, dass Mittwoch im Bundesrat beschlossen wird, dabei wird es um Hilfen für Krankenhäuser gehen, die sich vorbereiten, um schwerkranke Patienten aufzunehmen, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, eine Anpassung der Insolvenzrechtsordnung, den Nachtragsbundeshaushalt, das Wirtschaftsstabilisierungsfondes-Gesetz, Coronasoforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige und das Sozialschutzpaket.

( Quelle Pressemitteilung der Staatskanzlei RLP vom 22.3.2020 / Erstellt von START4PUBLICITY 3/2020)

Allgemeinverfügung für das Gebiet des Landkreises Trier-Saarburg

Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständige Kreisordnungsbehörde zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von  SARS-CoV-2 –Infektionen in Rheinland-Pfalz - 17.03.2020

Auf Grundlage des § 28 Absatz 1 Satz1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IFSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 10.02.2020 (BGBl S. 148) i.V.m. § 2 Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010, zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) erlässt der Landkreis Trier-Saarburg als zuständige Kreisordnungsbehörde – aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vom 17.03.2020 – nachfolgende 

Allgemeinverfügung für das Gebiet des Landkreises Trier-Saarburg 

  1. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind:
    • alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
    • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
    • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
    • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
    • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen,
    • Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center,
    • Spielplätze.
  2. Diese Regelung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel) und zur Steuerung des Zutritts, um Warteschlangen zu vermeiden (z.B. Einlasskontrollen). Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.
  3. Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels ist zu beschränken und nur unter der Auflage zulässig, dass Hygienevorschriften eingehalten und Hinweise ausgehängt werden, die Besucherzahl reglementiert wird und Abstände zwischen den Tischen 2 Meter betragen. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt. 
  4. Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.
  5. Verboten sind:
    • Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen,
    • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
  6. Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig
  7. Die Maßnahmen nach Ziff. 1 bis 6 gelten ab 18. März 2020, 0:00 Uhr.
  8. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG wird hingewiesen.
  9. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.
  10. Die Maßnahmen sind bis 19. April 2020 befristet.

    Diese Verfügung und ihre Begründung können bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Büro 467 während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden -
    Trier, 17.03.2020 - Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständige Kreisordnungsbehörde - In Vertretung: Stephan Schmitz-Wenzel, Geschäftsbereichsleiter

(Quelle: https://www.trier-saarburg.de/amtliche-bekanntmachungen Erstellt i. A. von Ortsbürgermeister Uwe Rossmann durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 3/2020)

Informationen des Bistums Trier: Öffentliche Veranstaltungen abgesagt

Bistum Trier â€“ Mit Blick auf die Ausbreitung des Corona-Virus auch in Rheinland-Pfalz und dem Saarland hat das Bistum Trier ab Samstag, 14. März, bis auf weiteres, mindestens aber bis Ende März, eine Absage aller öffentlichen Veranstaltungen angeordnet. Darunter fallen auch Gottesdienste, Tagungen, kirchliche Fortbildungsangebote, Gremiensitzungen, Wallfahrten und sonstige Fahrten. Die Regelungen im Einzelnen werden auf der Internet-Seite des Bistums erläutert. Das Bistum betont weiter, dass trotz der Absage der Gottesdienste die Kirchen als Orte des Gebetes und der Zuflucht geöffnet bleiben. Ebenso soll die Einzelseelsorge gewährleistet bleiben. Es ist selbstverständlich, dass in dieser Situation die Kirche an der Seite der Menschen bleibt.   
Die Absage betrifft auch Taufen, Hochzeiten, Erstkommunion-Feiern und Firmungen. Die Priester werden angehalten, Beerdigungen im kleinen Rahmen durchzuführen. Die hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen weiterhin zur pastoralen Betreuung zur Verfügung. Diejenigen, die die Kommunion als Stärkung wünschen, verweist das Bistum auf die Geistige Kommunion, die so auch bei der Mitfeier von Fernsehgottesdiensten gilt. Bei der Geistigen Kommunion soll man sich, wie beim Empfang der Sakramente auch, für Gott öffnen und intensiv beten. Dadurch kann Gott auch ohne Hostie ganz aufgenommen werden. Ebenso besteht ab sofort auch die Möglichkeit, einen Seelsorger oder eine Seelsorgerin um den privaten Empfang der Hl. Kommunion außerhalb des Gottesdienstes zu bitten. Das sonntägliche Hochamt im Hohen Dom zu Trier wird von 10 Uhr an auf der Facebook-Seite des Bistums live gestreamt werden.

„Wir wollen nicht in Panik verfallen, sondern den Menschen durch unser Tun und Lassen Sicherheit geben“, betonte Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg. „Unser kirchlicher Auftrag ist die Solidarität mit der gesamten Gesellschaft. Gleichzeitig müssen wir unsere Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick behalten.“

Das Bistum Trier folgt mit diesen Maßnahmen auch den Vorgaben der Landesregierungen und der kommunalen Behörden. Die Arbeit in der Verwaltung des Bistums und in den Kirchengemeinden geht weiter und wird den Gegebenheiten angepasst. Das Bistum wird entsprechend der aktuellen Entwicklungen über Änderungen zeitnah informieren.

Die Informationen sind zu finden unter: https://www.bistum-trier.de/home/corona-virus-informationen/

Informationen zum weiteren Vorgehen

 

Ab 14. März 2020 und ohne Ausnahme - zunächst mindestens bis zum 31. März 2020 - gelten folgende Dienstanweisungen für die territoriale Seelsorge im Bistum Trier:

  • Alle Ã¶ffentlichen Gottesdienste (Eucharistiefeiern, Kasualien, Andachten usw.) unterbleiben.
  • Auch für diesen Zeitraum angesetzte Firmungen werden auf einen späteren Zeitpunkt verlegt, wenn sich die Situation wieder normalisiert hat.
  • Bereits heute musste wegen der notwendigen Planungssicherheit entschieden werden, dass auch die Feiern der Erstkommunion, die für April und Mai geplant waren, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen, an dem sich die Situation wieder normalisiert hat.
  • Bezüglich der Feier der Kar- und Ostertage wollen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung treffen, sondern sie wegen der Bedeutung dieser Feiern bis zuletzt offen halten.
  • Kasualgottesdienste (Taufen, Trauungen, Beerdigungen) sind vorerst (bis es von staatlicher Seite andere Anweisungen gibt) – allerdings ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung von Ministranten – im engsten Familienkreis weiter möglich, unter Beachtung der notwendigen Hygienevorschriften.
  • Die Beisetzung auf dem Friedhof, weil unter freiem Himmel, kann auch unter größerer Beteiligung von Gläubigen stattfinden. Aber auch hier sind die notwendigen Hygienevorschriften zu beachten.
  • Die Priester feiern die Sonntagsmesse stellvertretend für die Gläubigen und – da wo es sinnvoll erscheint – auch Werktagsgottesdienste zur angesetzten Uhrzeit und am angesetzten Ort dennoch, auch ohne Beteiligung von Gläubigen (die Coronakrise ist ein „gerechter Grund“ gemäß can. 906 CIC). Gleiches gilt für die Gottesdienste in geschlossenen klösterlichen Gemeinschaften. Dies, weil in dieser Stunde der Not gerade die Feier der Eucharistie unser unvertretbarer Auftrag als Kirche ist, um die Not der Menschen vor Gott zu tragen und ihnen, wenn auch vorerst nur geistlich, nahe zu sein. Soweit möglich kann geprüft werden, ob sich kurzfristig ein Livestreaming dieser Gottesdienste ermöglichen lässt. Das Sonntagshochamt im Dom wird am Sonntag 15.März per livestream auf der facebook-Seite des Bistums Ã¼bertragen. Weitere derartige Ãœbertragungen aus dem Dom sind in Vorbereitung.
  • Die Gläubigen sind einzuladen, sich zu dieser Zeit zu Hause geistlich dem Gottesdienst in der Kirche zu verbinden, Gottesdienste, die über die Medien verbreitet werden, mitzufeiern und in dieser Weise auch geistlich zu kommunizieren. Die Gläubigen sind von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.
  • Die Kirchen sind vorerst (bis es von staatlicher Seite andere Anweisungen gibt) offen zu halten als Orte des persönlichen Gebetes. Soweit möglich sollte hier auch ein Seelsorger/eine Seelsorgerin als Ansprechperson anwesend sein oder um Gläubigen, die darum bitten, die Hl. Kommunion zu spenden, unter der Beachtung der notwendigen Hygienevorschriften.
  • Sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen unterbleiben. Dazu zählen insbesondere Einkehrtage, Exerzitien, Kommunionkinder- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Veranstaltungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw. Anfallende Stornokosten für einen kirchlichen Veranstalter werden vom Bistum übernommen.
  • Konferenzen von Hauptamtlichen unterbleiben, außer es besteht unaufschiebbarer dienstlicher Bedarf. Hierüber entscheidet der zuständige Vorgesetzte. In diesem Fall muss eine Liste der Teilnehmenden geführt werden, damit evtl. Ansteckungswege nachverfolgt werden können.
  • Sämtliche Dienstreisen unterbleiben, außer es besteht unaufschiebbarer dienstlicher Bedarf. Hierüber entscheidet der zuständige Vorgesetzte.
  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind zu verschieben.
  • Die Seelsorge ist weiter zu gewährleisten, dies unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes, der in besonderer Weise für ältere Seelsorgerinnen und Seelsorger und für solche mit Vorerkrankungen gilt, da sie zur Risikogruppe der Corona-Erkrankung gehören. Dies heißt insbesondere:
  • Die Kranken und Alten werden auf Wunsch (mit der Hl. Kommunion) besucht „um die Kraft des Wortes Gottes und die Eucharistie zu empfangen“ (Papst Franziskus).
  • Auch das Sakrament der Krankensalbung wird weiterhin – da kein öffentlicher Gottesdienst – auf Wunsch gespendet.
  • Die Seelsorgerinnen und Seelsorger sind auf jeden Fall telefonisch und digital und soweit als möglich und sinnvoll auch persönlich für die Gläubigen erreichbar.
  • Auch wenn es vorerst keine Gremiensitzungen geben kann, sind die Seelsorgerinnen und Seelsorger zusammen mit den gewählten Mandatsträgerinnen und –trägern doch aufgerufen, auch im diakonischen Bereich zu überlegen, wo gerade jetzt tatkräftige Hilfe nötig und möglich ist (z. B. Nachbarschaftshilfe, Telefonkontakt zu Alleinstehenden und Personen in Quarantäne, Kinderbetreuung usw.).
  • Die Pfarrbüros bleiben besetzt, sollen aber nach Möglichkeit auf telefonische und digitale Kommunikation umstellen.

Die Informationen zum Umgang mit den Anweisungen des Bistum in der Pfarreien Gemeinschaft werden fortlaufend aktualisiert und schnellstmöglich zur Verfügung gestellt. Bitte haben Sie Verständnis, dass manche Informationen und Entscheidungen eine umfangreiche Absprache brauchen und erst zu einem späteren veröffentlicht werden können.

 

(Quelle PG-Schillingen / Bistum Trier / Erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 3/2020)

Buergerhaus und Kulturhalle ab 16. Maerz geschlossen

Das Reinsfelder Buergerhaus, Ahlbertstrasse ist ab sofort bis auf Weiteres geschlossen und oeffnet fruehestens nach den Osterferien wieder fuer Besucherinnen und Besucher. Zudem sind ab 23.03.2020 auch die uebrigen Raeumlichkeiten im Erdgeschoss des Buergerhauses wegen Umbau der WC-Anlage zur barrierefreien Toiletten-Anlage fuer ca. 4 Wochen bis nach Ostern fuer die Oeffentlichkeit gesperrt. Von dieser Schliessung betroffen sind u.a. die Buecherei, der Jugendclub JCR und der Seniorentreff.

Auch die Kulturhalle Reinsfeld ist ab sofort und bis auf Weiteres fuer alle Veranstaltungen geschlossen. Fruehester Termin zur Wiedereroeffnung ist vorausssichtlich nach den Osterferien am 20. April.


Uwe Rossmann (Ortsbuergermeister Reinsfeld)

(Text & Bilder erstellt i.A. der Gemeinde von  START4PUBLICITY © Juergen A. Slowik 3/2020)

HSV - Jahreshauptversammlung 4. April & Ostereierschießen 12. / 13. April abgesagt Schießstand und Gaststätte vorerst bis 19. April geschlossen

Copyright Foto / Grafikmontage START4PUBLICITY . Foto © Jürgen A. Slowik

Auf Grund der aktuellen Situation und des Ministerratbeschlußes RLP vom 17.03.2020 wird die für den 4. April 2020 geplante HSV-Jahreshauptversammlung und das Ostereierschießen am 12. & 13.4.2020 abgesagt. Die Gaststätte des Schützenhauses und der Schießstand sind ab sofort vorerst bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen. Die Jahreshauptversammlung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Wir werden an dieser Stelle informieren, ab wann das Schützenhaus und der Schießstand wieder geöffnet sind.  

Für den Vorstand - Marie-Luise Schuld 1. Vorsitzende Hochwald Schützenverein 1972 e.V.

(Text HSV Reinsfeld / Text & Fotografik erstellt von  START4PUBLICITY © Jürgen A. Slowik 3/2020)

Anträge für diesjährige HSV - Jahres - Hauptversammlung am 4. April 2020 sind bis 22. März schriftlich zu stellen

Am Samstag 4. April 2020 findet die Jahres-Hauptversammlung des Hochwald Schützenverein 1972 Reinsfeld im Reinsfelder Schützenhaus statt. Copyright Foto / Grafikmontage START4PUBLICITY . Foto © Jürgen A. Slowik

Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Hochwald Schützenverein 1972 Reinsfeld e.V. findet am Samstag, 04.04.2020 um 20.00 Uhr im Schützenhaus Reinsfeld statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:

1.         Begrüßung, Totengedenken

2.         Bericht der 1. Vorsitzenden

3.         Bericht des Kassenwartes

4.         Bericht der Kassenprüfer

5.         Entlastung des Vorstandes

6.         Bericht des Sportwartes

7.         Neuwahl des gesamten Vorstandes und der Kassenprüfer

8.         Neufassung der Satzung

9.         Anpassung der Mitgliedsbeiträge ab 2020

10.       Anträge an die Jahreshauptversammlung

11.       Verschiedenes

Anträge an die Jahreshauptversammlung sind bis spätestens 22. März schriftlich, oder per Email an die 1. Vorsitzende des HSV Reinsfeld 1972 e.V., Marie-Luise Schuld, Wiesenstr. 13, 54421 Reinsfeld malu.schuld@t-online.de einzureichen. Alle Mitglieder des Hochwald-Schützenvereins sind herzlich eingeladen.

(Text HSV Reinsfeld / Text & Fotografik erstellt von  START4PUBLICITY © Jürgen A. Slowik 2/2020)

Pfarrbrief Nr. 3 vom 29.02. bis 5.04.2020 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort können Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 3/2020
Erstellt i.A. von Uwe Roßmann, Ortsbuergermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 3/2020
Erstellt i.A. von Uwe Roßmann, Ortsbuergermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 3/2020

Pfarrbrief Nr. 2 vom 25.01. bis 1.03.2020 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort können Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 1/2020

Reinsfeld feiert Hand in Hand – Fastnacht wie im Disneyland

Unter dem diesjährigen Mottto: „Reinsfeld feiert Hand in Hand – Fastnacht wie im Disneyland“ geht der Karnevalsverein Reinsfeld nicht nur in die Session 2020, sondern auch in sein Jubiläumsjahr 50 Jahre KV Reinsfeld. Unter der Regentschaft von Prinzessin Astrid I. und Prinz Andreas III geht es ab 8. Februar in die Jubiläumsveranstaltungen. Andreas der III regiert in diesem Jahr als Prinz und begleitete das Vereinsgeschehen in den letzten 16 Jahren als Präsident und in der Bütt unter seinem Spitznamen„Wüsti“. Als Kinderprinzenpaar bei der Fastnacht wie im Disneyland geben sich Prinzessin Anastasia I. und Prinz Nico I. die Ehre ihre Narrenschar von Groß und Klein in Reinsfeld zu begrüßen (siehe Fotos). Der Kartenvorverkauf mit Sitzplatzreservierung ist am 25. Januar ab 10 Uhr in der Aula der Kulturhalle Reinsfeld für die Kappensitzung am 8. Februar ab 20.11 Uhr. Am nächsten Tag nach der Kappensitzung findet am Sonntag 9.2. um 11 Uhr ein Karnevalsgottesdienst in der Pfarrkirche Reinsfeld statt. Alle – insbesondere die Kinder – dürfen und sollen verkleidet erscheinen. Dann geht es im Wochenrythmus praktisch Schlag auf Schlag:  Karnevalsumzug am Samstag 15.2. um 15.11 Uhr durch die Straßen von Reinsfeld, anschließend Party in der Halle. Und am Samstag 22.2. dann um 15.11 Uhr der beliebte Kinderkarneval in der Kulturhalle. Die große Jubiläumfeier 50 Jahre KV Reinsfeld hat der Verein für den Sommer geplant mit einem einem Sommerumzug am Samstag 20. Juni und anschließender Open-Air-Fete mit der Band „Kamelle Kapelle“.

(Text / Bilder KV / Animation erstellt von START4PUBLICY Jürgen A. Slowik 1/2020)

  • Prinzessin Astrid I. mit Prinz Andreas III und das Kinderprinzenpaar Anastasia I. mit Nico I.
    Prinzessin Astrid I. mit Prinz Andreas III und das Kinderprinzenpaar Anastasia I. mit Nico I.

Ein bunter Blumen-Strauß voller bekannter Melodien Auftakt 100-Jahrfeierlichkeiten des Musikverein Reinsfeld

Fotos Verein

Anlaesslich seines hundertsten Jubilaeums rief der Musikverein Lyra Reinsfeld e.V. zum musikalischen Neujahrsempfang in die Kulturhalle. Freunde und Unterstuetzer des Vereins sowie Politiker folgten der Einladung zahlreich und erlebten eine gelungene Auftaktveranstaltung. Neben einer stilvollen musikalischen Einstimmung von Seiten des Daisy-Becker-5tett und Geburtstagsgruessen beglueckte der Musikverein seine Gaeste mit bekannten Wiener Strauss-Melodien.  
Als die Frontfrau des Daisy-Becker-5tettes, Petra Bungert gemeinsam mit ihren vier maennlichen Bandkollegen quasi zum Warm-up die ersten Jazzstuecke anstimmte, zeichnete sich bereits ab, dass viele Buerger den Weg zum Neujahrsempfang des Musikvereins Reinsfeld gefunden hatten. Denn nachdem jeder Gast im Rahmen eines Sektempfangs persoenlich begruesst wurde, fuellte sich die Reinsfelder Kulturhalle anlaesslich des hunderten Jubilaeums des Musikvereins bis auf die letzten Plaetze. Fuer eine feierliche Atmosphaere sorgte derweil die benannte Jazz-Formation, die sich aus begnadeten und regional namhaften Musikern zusammensetzt. So glaenzte beispielsweise Petra Bungert mit ihrer kraft- wie gefuehlvollen Stimme und Daisy Becker brachte das Publikum mit seinen Trompetensolos zum Staunen.
Dies war die optimale Grundlage fuer ganz andere Toene, die der Musikverein in den folgenden 90 Minuten selbst anstimmte. Neben der Festmusik der Stadt Wien von Richard Strauss, die die Musikerinnen und Musiker nach einem feierlichen Einzug in die Halle zum Besten gaben, erklangen im Stile Wiener Neujahrsempfaenge und Ballabende mit dem Kaiserwalzer oder mit Leichtes Blut des Walzerkoenigs Johann Strauss (Sohn) wohlbekannte Melodien, die das Publikum auch dank der souveraenen Moderation durch Christina Kiebel in Feststimmung geraten liessen. Neben dem 1. Vorsitzenden des Vereins, Martin Schlicker, der alle Gaeste, Ehrenmitglieder sowie Politiker begruesste und Dankesworte aussprach, drueckten auch der Ortsbuergermeister Uwe Rossmann, der Verbandsbuergermeister Hartmut Heck sowie ein Vertreter des Kreismusikverbands ihre herzlichsten Glueckwuensche gegenueber dem Verein aus, lobten die hervorragende Vereinsarbeit sowie das musikalische Engagement inner- und ausserhalb der Grenzen der Ortsgemeinde. Der Schirmherrin Veronika Mergens, die in einer sehr persoenlichen Ansprache die Bedeutung des Vereins fuer die Ortsgemeinde unterstrich, wurde die Annen-Polka gewidmet. Solistisch stach an diesem Jubilaeumsnachmittag Marius Keuper mit einer sehr unterhaltsamen Interpretation des Krapfenwaldl (J. Strauss) hervor. Sein musikalisches Koennen bewies Christoph Justinger mit seinem rasanten Galopp am Xylophon und erntete dafuer tosenden Applaus.
Zum Finale des gelungenen Neujahrskonzertes begeisterten die Musikerinnen und Musiker des Musikvereins schliesslich mit dem Evergreen Radetzky Marsch das klatschende Publikum. Alle Musikfreunde, die gerne noch eine zweite Zugabe gehoert haetten, koennen sich schon jetzt auf das Jubilaeumswochenende am 15. und 16. August mit einem abwechslungsreichen Open-Air-Konzert und einem grossen Fest mit stimmungsvollen Beitraegen befreundeter Musikvereine im Reinsfelder Pfarrgarten freuen. Schliesslich laesst sich die Freude ueber den hundertsten Geburtstag nur voll auskosten, wenn sich moeglichst viele Freunde, Wegbegleiter und Unterstuetzer des Vereins sowie neugierige Zuhoerer mitfreuen.

(Fotos MV Lyra / Text / Fotobearbeitung & Animation erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 01 /2020)

Sitzung des Gewerbe- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Gemeinde Reinsfeld Dienstag 4. Februar 19 Uhr im Bürgerhaus

Am Dienstag, dem 04.02.2020, findet um 19.00 Uhr im Buergerhaus Reinsfeld eine Sitzung des Gewerbe- und Wirtschaftsfoerderungsausschuss der Ortsgemeinde Reinsfeld statt.

Uwe Roßmann, Ortsbuergermeister

Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:

1.  Begrueßung und Informationen des Ortsbuergermeisters

2.  Verpflichtung neuer Mitglieder und Feststellung der Beschlussfaehigkeit

3.  Gewerbe- und Industrie-Park Hochwald
     a) Sachstand
     b) Beschlussfassung und weiteres Vorgehen

4.  Sonstiges

Nichtoeffentliche Sitzung (bei Bedarf):
  1. Sonstiges ( Bei Bedarf)

(Erstellt i.A. von Uwe Roßmann, Ortsbuergermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 1/2020)

30. Januar Sitzung des Ortsgemeinderates Reinsfeld im Bürgerhaus

Am Donnerstag, dem 30.01.2020, findet um 19:30 Uhr im Bürgerhaus eine Sitzung des Ortsgemeinderates Reinsfeld statt.

Uwe Roßmann, Ortsbuergermeister

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung 

TOP 1 Eroeffnung, Begruessung und Feststellung der Beschlussfaehigkeit  

TOP 2 Einwohnerfragestunde  

TOP 3 Informationen des Ortsbuergermeisters  

TOP 4 Kindertagesstaette Reinsfeld - Auftragsvergaben a) Installation Fingerklemmschutz b) Installation Rauchmelder

TOP 5 Gewerbe- und Industrie-Park Hochwald a) Sachstand  b) Beschlussfassung weiteres Vorgehen

TOP 6 Bauvoranfragen (allgemein und anonym) und Sonstiges

Nichtoeffentliche Sitzung

TOP 1 Diverse Bau(-vor)anfragen  

TOP 2 Sonstiges

(Erstellt i.A. von Uwe Roßmann, Ortsbuergermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 1/2020)

Pfarrbrief Nr. 12 vom 21. 12. bis 26.01. 2020 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort koennen Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 12/2019

Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss und des Bauausschuss der Gemeinde Reinsfeld

Am Mittwoch, dem 22.01.2020, findet um 19.30 Uhr im Buergerhaus Reinsfeld eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss (HFA) und des Bauausschuss der Ortsgemeinde Reinsfeld statt.

Uwe Roßmann, Ortsbuergermeister

Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:

1.  Begruessung und Informationen des Ortsbuergermeisters

2.  KiTa Reinsfeld  Installation Fingerklemmschutz (Auftragserteilung)

3.  KiTa Reinsfeld  Installation Rauchmelder (Auftragserteilung)

4.  "Gewerbe- und Industrie-Park Hochwald" (Ergebnisse, Infos,
     Weiteres Vorgehen, Beschluesse)

5.  Vorberatung zur Gemeinderats-Sitzung Reinsfeld am 30.01.2020

6.  Sonstiges

    Nichtoeffentliche Sitzung:
    1. Diverse Bau(vor-)anfragen
    2. Sonstiges

    (Erstellt i.A. von Uwe Roßmann, Ortsbuergermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 1/2020)

    Mit Blutspenden Mut spenden - Jetzt mitmachen

    Copyright Foto DRK

    Mit einer Blutspende kann Jeder - auch Du - Leben schenken! Das Deutsche Rote Kreuz DRK sucht Blutspender, die in 60 Minuten zum Lebensretter avancieren. Am Dienstag, 14. Januar 2020 organisiert das DRK Hochwald wieder einen Blutspendetermin in der St. Martinus Förderschule Reinsfeld, Schulstraße 1 von 18.00 - 20.30 Uhr. Spenden darf Jeder, der zwischen 18 bis 68 Jahre alt ist (Erstspender bis 60 Jahre) und sich gesund fühlen. Allein in Rheinland-Pfalz werden täglich etwa 500 Blutkonserven benötigt, de jedoch nicht vorhanden ist, da die Zahl der Blutspender abnimmt. Blutspenden werden nicht nur bei Operationen oder zur Versorgung von Unfallopfern benötigt, sondern werden auch in vielen Blutpräparaten für medizinische Therapien benötigt. Der "Saft des Lebens" wird von einem gesunden Körper nach einer Spende in wenigen Wochen wieder gebildet und hilft als aufbereitete Blutkonserve das Leben anderer zu retten. Werden auch Sie in einer Stunde zum Lebensretter mit Ihrer Blutspende in in Reinsfeld. (Video & Foto © DRK-Blutspendedienste.de  / Text, Foto und Video erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 2020)

    2020: 100 Jahre Musikverein Lyra Reinsfeld-Neujahrsempfang

    Mit dem neuen Jahr 2020 wird nicht nur ein neues Jahrzehnt eigelaeutet, sondern auch ein besonderer Geburtstag gefeiert: Der Musikverein Lyra Reinsfeld wurde im Januar 1920 gegruendet und feiert sein 100-jaehriges Jubilaeum. Die Feierlichkeiten 100-Jahre MV Lyra Reinsfeld wurden vom Verein auf mehrere Veranstaltungen im Jubilaeumsjahr verteilt. Die erste Gelegenheit fuer Freunde der Musik und die Dorfgemeinschaft gemeinsam zu feiern bietet sich beim Neujahrsempfang am Sonntag 12. Januar, ab 15.00 Uhr in der Kulturhalle Reinsfeld. Nach einem Sektempfang fuer alle Gaeste, der vom eigens hierfuer gegruendeten  - Daisy-Becker-5tett - musikalisch begleitet wird, bringt das Blasorchester des Vereins ein entsprechend spritziges Programm zu Gehoer. Unter der musikalischen Leitung von Fabian Gilles ueberreicht Ihnen der Musikverein einen grossen Blumen-Strauß bekannter Wiener Melodien. Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist frei!

    Der Hoehepunkt des Jubilaeumsjahres wird dann Mitte August am Samstag, 15. 08. das grosse Sommer-Open-Air 2.0 im herrlichen Ambiente des Pfarrgarten der St. Remigius Pfarrkirche Reinsfeld sein. Einige illustre Auftritte von Gaesten werden gemeinsam mit dem MV Lyra fuer einen unvergesslichen Konzertabend sorgen.
    Fuer den darauffolgenden Sonntag, 16. August ist ein Gottesdienst in der Pfarrkirche Sankt Remigius geplant, der musikalisch  von der Stadtkapelle Hermeskeil mitgestaltet wird. Beim anschliessenden Fruehschoppen werden angerete Gespraeche, Speisen und Getraenke, sowie ein abwechlungsreiches Programm bis in den Nachmittag hinein fuer viel Kurzweil sorgen. Viel befreundete Gastvereine aus der Region haben ihr Kommen zugesagt und werden die Musik nicht zu kurz kommen lassen.

    Als kroenenden Abschluss laesst der MV Lyra Reinsfeld das Jubilaeumsjahr zwischen Weihnachten und Neujahr 2020 mit einem Kirchenkonzert ausklingen. Hier sollten Sie sich den 27. Dezember schon mal im Terminkalender freihalten.

    Der Musikverein Lyra Reinsfeld freut sich auf viele Gaeste, alle Reinsfelder Buerger und Buergerinnen sowie Besucher aus der Region oder Nah und Fern.

    (Grafik  Verein / Grafik und Texterstellung START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 1/2020)

     

    Einen guten Start ins neue Jahrzehnt 2020 wünscht allen Lesern und Usern von Reinsfeld.de die Redaktion

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